Letzte Aktualisierung am 06.11.2026
Inhaltsverzeichnis
Die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft («Betreiber») betreibt die Plattform « http://lokalhelden.ch » («Plattform»).
Diese Plattform ermöglicht (1) juristischen Personen oder Personengesellschaften sowie natürlichen Personen, gemeinnützige Projekte zu präsentieren und (2) natürlichen und juristischen Personen, gemeinnützige Projekte zu unterstützen. Unter «Projekten» werden Vorhaben verstanden, für die auf der Plattform eine finanzielle Unterstützung («Button Geld»), eine Abstimmung («Button Stimme»), eine Unterstützung in Form von freiwilliger Arbeitsleistung («Button Zeit») oder eine Sachleistung («Button Material») ersucht wird oder für die auf der Plattform finanzielle Mittel durch den Verkauf von Produkten, Dienstleistungen oder Wertgutscheinen erwirtschaftet werden sollen. Anbieter von Projekten werden «Projektstarter», nicht angemeldete Nutzer «Besucher», angemeldete Nutzer, die ihr Interesse an Projekten bekunden, «Fans» und angemeldete Nutzer, die Projekte finanziell oder mittels Zeit- oder Materialspende unterstützen, «Unterstützer» genannt. Für die Zulassung eines Projektes auf der Plattform wird unter anderem auf die folgenden Zulassungskriterien abgestellt:
Projektstarter müssen vollständig handlungsfähige natürliche Personen oder juristische Personen/Personengesellschaften sein. Projektstarter müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz haben.
Das Projekt muss Gemeinwohlcharakter aufweisen, also die Gemeinschaft begünstigen. Ausgeschlossen sind kommerzielle Zwecke.
Die Umsetzung des Projektes muss entweder in der Schweiz erfolgen oder in der Schweiz wohnhaften Personen einen Nutzen stiften.
Das Projekt muss einen Mehrwert für eine oder mehrere lokalhelden-Kategorien (Kinder, Jugend & Familie; Kultur & Kunst; lokale, regionale Entwicklung; Musik & Gesang; Nachhaltigkeit & Ökologie; Soziales; Sport; Schule & Bildung; Tierschutz oder Veranstaltungen) bringen.
Unterstützer müssen vollständig handlungsfähige natürliche Personen oder juristische Personen sein.
Die Entscheidung über die Zulassung eines Projekts auf der Plattform liegt im alleinigen Ermessen des Betreibers. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung eines Projekts.
Das «Regelwerk» besteht aus diesen AGB, dem «Glossar», den «Richtlinien» und allfälligen «lokalen Raiffeisenbank-Richtlinien». Die in diesen AGB verwendeten Begrifflichkeiten werden im Glossar erklärt.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und weiteren auf der Plattform befindlichen Dokumenten, gilt die absteigende Rangfolge: 1. AGB, 2. Glossar, 3. Richtlinien, 4. lokale Raiffeisenbank-Richtlinien (jede Raiffeisenbank kann in ihrer Region eigene Richtlinien definieren und diese sind auf der jeweiligen Seite der lokalen Raiffeisenbank auf der Plattform ersichtlich.) Allfällige weitere Dokumente haben erläuternden Charakter und die Benutzer können daraus keine Rechte ableiten.
Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung von Lokalhelden (abrufbar unter www.lokalhelden.ch/datenschutz), in welcher die Benutzer erfahren, wie und wozu der Betreiber Personendaten erhebt, bearbeitet und an wen sich die Benutzer bei Fragen zum Datenschutz wenden können sowie die Cookie Policy, welche den Einsatz von Cookies auf der entsprechenden Webseite behandelt.
Es gelten die jeweils auf der Plattform publizierten Fassungen des Regelwerkes und der Datenschutzerklärung (inkl. Cookie Policy). Sie bilden die Grundlage für die Nutzung der Plattform von sämtlichen Besuchern, Projektstartern, Fans und Unterstützern (gemeinsam «Benutzer»). Die Benutzer erklären sich bei erster Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Plattform ausdrücklich und vollumfänglich mit dem Regelwerk, der Datenschutzerklärung (inkl. Cookie Policy) einverstanden.
Der Betreiber behält sich vor, das Regelwerk und die Datenschutzerklärung (inkl. Cookie Policy) jederzeit zu ändern. Bei nächster Nutzung der Plattform gelten die geänderten Fassungen für die Benutzer.
Abweichende AGB, Regelwerke oder Datenschutzerklärungen (inkl. Cookie Policy) von Benutzern sowie Dritter erkennt der Betreiber nicht an und werden auch nicht Vertragsinhalt.
Der Betreiber behält sich vor, einzelfallweise begründete Ausnahmen von den vorliegenden AGB sowie von Inhalten des weiteren Regelwerkes restriktiv zuzulassen.
Der Betreiber ermöglicht allen Benutzern die unentgeltliche Nutzung der Plattform. Darüber hinaus verpflichtet sich der Betreiber zu keinen weiteren Leistungen. Insbesondere gibt der Betreiber keine Empfehlungen zur Unterstützung von Projekten auf der Plattform ab. Der Betreiber führt auch keine Bonitätsprüfung des Projektstarters durch. Er übernimmt keinerlei Finanzierungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Projekten und garantiert weder eine erfolgreiche Finanzierung und Realisierung der Projekte noch das Erfüllen irgendwelcher Leistungspflichten des Projektstarters. Projekte können scheitern. Der Unterstützer trägt somit allein das Risiko der Nichtleistung durch den Projektstarter bzw. des Wertverlustes der Wertgutscheine insbesondere im Fall des Konkurses des Projektstarters oder infolge ausgebliebener Umsetzung des Projektes. Der Unterstützer hat gegenüber dem Betreiber keinen Anspruch auf Ausrichtung offerierter Mercis und/oder irgendeines Ersatzes seiner Unterstützung. Den Betreiber trifft auch keine Pflicht, den vom Projektstarter angegebenen Verwendungszweck von Unterstützungsgeldern zu überprüfen. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, ein Projekt auf der Plattform freizugeben. Der Betreiber behält sich vielmehr vor, nach eigenem Ermessen die Veröffentlichung von Projekten ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder ein laufendes Projekt zu stoppen und/oder zu löschen. Auch in diesem Fall können keinerlei Ansprüche gegen den Betreiber geltend gemacht werden.
Der Betreiber bildet in keinem Fall eine einfache Gesellschaft i.S.v. Art. 530 ff. OR mit irgendeinem Benutzer der Plattform.
Die Nutzung der Plattform ist unentgeltlich. Es werden vom Benutzer weder Einstellungsgebühren für Projekte noch Kommissionen über die finanziellen Unterstützungszusagen erhoben. Die Weiterverrechnung allfälliger Gebühren Dritter (z.B. Überweisungsgebühren der Schweizerischen Post, Gebühren für Kreditkartenzahlungen, TWINT oder Gebühren der Secupay für die Zahlungsabwicklung und das treuhänderische Aufbewahren der Unterstützungsbeträge) sowie möglicher Transaktionskosten etc. im Rahmen von Überweisungen aus dem Ausland bleibt vorbehalten. Je nach Zahlungsart fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Eine Indikation der bei den verschiedenen Zahlungsarten im Einzelnen anfallenden Gebühren ist in den Richtlinien ersichtlich.
Für die Nutzung gewisser Funktionen der Plattform ist das Eröffnen eines gültigen Nutzerprofils unter vollständiger und wahrheitsgemässer Eingabe aller Pflichtfelder zwingend notwendig. Pflichtangaben sind:
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Passwort
Geburtsdatum
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Plattform. Der Betreiber kann die Anmeldung eines Projektstarters, Fans oder Unterstützers jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder das Nutzerprofil löschen. Für den Inhalt der Anmeldung und die bereitgestellten Informationen sind die Projektstarter, Fans und Unterstützer allein verantwortlich. Projektstarter, Fans und Unterstützer sichern zu, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Die Registrierung darf nicht übertragen werden und das Nutzerprofil nur auf eigene Rechnung genutzt werden.
Werden im Nutzerprofil falsche Angaben gemacht, behält sich der Betreiber rechtliche Schritte sowie den Ausschluss von der Plattform vor.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, jederzeit ergänzende Informationen vom Projektstarter, Fan oder Unterstützer einzuholen.
Darüber hinaus ist der Betreiber berechtigt, zur Abwicklung der vertraglichen Leistungen die erforderlichen Daten zwischen den beteiligten Parteien (z.B. Projektstarter, juristische Person, Unterstützer) auszutauschen.
Der Benutzer übernimmt für seine Nutzung der Plattform die alleinige vollumfängliche Verantwortung. Der Benutzer sichert zu, unbeschränkt handlungsfähig zu sein bzw. mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zu handeln. Der Benutzer verpflichtet sich, den Betreiber von jeglicher Art von negativen Folgen seiner Nutzung, Kosten, Klagen, Schäden, Verlusten oder sonstigen Forderungen freizuhalten, die durch seine Anmeldung bzw. Nutzung der Plattform und den darauf angebotenen Dienstleistungen entstehen können.
Mit seiner Anmeldung auf der Plattform stimmt der Benutzer zu, dass ihm der Betreiber Informationen in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform senden darf. Der Benutzer ist verpflichtet, E-Mails und andere Nachrichten von Projektstartern, Unterstützern oder dem Betreiber vertraulich zu behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Namen, Telefonnummern, Adressdaten, E-Mail-Adressen und URLs.
Ferner verpflichtet sich der Benutzer, Dienstleistungen vom Betreiber nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
Keine Informationen zu verbreiten sowie Produkte oder Dienstleistungen auf der Plattform anzubieten, welche diffamierend, anstössig, irreführend oder in sonstiger Weise rechtswidrig oder sittenwidrig sind. Dies beinhaltet insbesondere auch pornographische, rassistische oder ähnliche Inhalte.
Keine Daten in die Plattform einzubringen, welche Hard- und Software des Betreibers schädigen können (z.B. Computer-Virus, infizierte Software).
Keine Daten oder Inhalte zu veröffentlichen, welche Rechte Dritter (z.B. Immaterialgüterrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzen.
Der Projektstarter versichert gegenüber dem Betreiber, vollständig handlungsfähig zu sein. Ist der Projektstarter eine juristische Person (z.B. Verein) oder eine Personengesellschaft, handelt der registrierte Benutzer, der das Projekt auf der Plattform erfasst, als «Vertreter» des Projektstarters. Projektstarter bzw. Vertreter von Projektstartern werden bei der Einreichung eines Projektes vom Betreiber kontaktiert und aufgefordert, sich entsprechend zu legitimieren. Der Betreiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit der gemachten Angaben zu überprüfen und weitere Informationen einzufordern.
Mit der Eingabe von Inhalten räumt der Projektstarter dem Betreiber ein nicht exklusives, weltweites, zeitlich unbeschränktes und kostenloses Nutzungsrecht an den «Projektinformationen» (Texte, Bilder, Videos) ein. Der Projektstarter räumt dem Betreiber das Recht ein, die von ihm eingegebenen Projektinformationen, die Bezeichnung des Projektstarters sowie Name und Vorname der Vertreter des Projektstarters zu speichern, zu publizieren und an Dritte zur Publikation weiterzugeben, falls diese Weitergabe der Bewerbung des Projektes, des Projektstarters, der Plattform oder sonstigen Vertrieb- und Marketingzwecken dient. Dabei ist der Betreiber berechtigt (auch über die Projektlaufzeit hinaus), die Projektinformationen teilweise, gesamthaft und/oder in veränderter Form, allein oder in Kombination mit eigenen Inhalten, elektronisch (inkl. Social-Media-Kanäle, Webseiten, Apps, Newsletter, Werbemassnahmen usw.) und/oder in Print-Form zu verwenden oder weiterzugeben. Das Recht zur Nutzung umfasst namentlich auch neue sowie noch unbekannte Nutzungsarten.
Vor der Eingabe von Inhalten stellt der Projektstarter sicher, dass sein Verhalten oder seine Inhalte nicht gegen diese AGB und das Regelwerk, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Rechte Dritter (z.B. Marken-, Urheber- oder Datenschutzrecht) verstossen. Insbesondere verpflichtet sich der Projektstarter rechtzeitig vor der Eingabe von Projektinformationen die hierfür allfällig erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten (z.B. des Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen) einzuholen. Der Betreiber ist berechtigt, vom Projektstarter entsprechende Nachweise zu verlangen.
Der Projektstarter hat ein Konto bei einer in der Schweiz domizilierten Bank zu führen.
Der Projektstarter verpflichtet sich, sein auf der Plattform eingereichtes Projekt nicht gleichzeitig auf einer anderen Plattform mit vergleichbarem Zweck zu publizieren.
Der Projektstarter nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen des Projekts vom Unterstützer erhaltene Zahlungen nicht verzinst werden dürfen und diesem nicht zurückerstattet werden dürfen, es sei denn die Umsetzung des Projektes ist gescheitert.
Der Betreiber, die Raiffeisenbanken sowie allfällige Cofunding-Partner («Sponsoren») können Projekte mittels eines sog. «Cofundings» unterstützen. Unter Cofunding wird die finanzielle Unterstützung eines Projekts durch sog. «Cofunding-Zuschüsse» aus einem Spendentopf des Sponsors verstanden. Die Sponsoren bilden in keinem Fall eine einfache Gesellschaft i.S.v. Art. 530 ff. OR untereinander oder mit irgendeinem Benutzer der Plattform.
Der Projektstarter stimmt dem Cofunding des Sponsors zu, indem er die Option Cofunding für sein Projekt aktiviert. Die Option Cofunding wird ausserdem automatisch aktiviert, wenn der Projektstarter die Option Kooperationspartner für sein Projekt aktiviert.
Bei Projekten, welche von einem Cofunding profitieren, gelten für die Projektstarter sowie die Unterstützer die folgenden Bestimmungen:
Der Sponsor erhöht den Unterstützungsbetrag des Unterstützers um einen vom Sponsor für das jeweilige Projekt definierten Cofunding-Zuschuss.
Das Cofunding endet, sobald das Projekt den Mindestbetrag erreicht hat. Unterstützungsbeträge, welche nach Erreichen des Mindestbetrags geleistet werden, berechtigen nicht zu einem Cofunding-Zuschuss.
Sponsoren können pro Unterstützer und Projekt maximal einen Cofunding-Zuschuss gewähren. Das Leisten mehrerer Unterstützungsbeträge durch denselben Unterstützer mittels Verwendung unterschiedlicher Nutzerprofile ist unzulässig und kann zum Ausschluss von der Plattform führen. Missbräuchlich beanspruchte Cofunding-Zuschüsse werden nicht an den Projektstarter ausbezahlt bzw. müssen vom Projektstarter zurückerstattet werden.
Die Wahl der Projekte, welche mittels Cofunding unterstützt werden, sowie die Höhe der Cofunding-Zuschüsse liegen im alleinigen Ermessen des Sponsors. Der Sponsor kann das Cofunding jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden oder die Höhe der Cofunding-Zuschüsse ändern. Es besteht kein Anspruch auf Cofunding.
Kommt kein erfolgreicher Projektabschluss zustande oder wird ein Projekt trotz erfolgreichem Projektabschluss nicht durchgeführt, werden keine Cofunding-Zuschüsse ausbezahlt und bereits ausbezahlte Cofunding-Zuschüsse müssen vom Projektstarter dem jeweiligen Sponsor direkt zurückerstattet werden.
Jedem Sponsor steht es zudem frei, die Unterstützung eines Projekts mittels Cofunding von der Einhaltung «zusätzlicher Cofunding-Bedingungen» durch den Projektstarter abhängig zu machen. Zusätzliche Cofunding-Bedingungen werden vom Sponsor in der Beschreibung des jeweiligen Cofundings definiert. Mit Aktivierung der Option Cofunding durch den Projektstarter, stimmt der Projektstarter den zusätzlichen Cofunding-Bedingungen zu.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden AGB und den zusätzlichen Cofunding-Bedingungen eines Sponsors gehen die vorliegenden AGB vor. Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt zusätzlicher Cofunding-Bedingungen anderer Sponsoren.
Die Raiffeisenbanken stellen einen Spendentopf zur Verfügung. Über die Verteilung dieses Spendentopfs auf definierte Projekte entscheiden die von der jeweiligen Raiffeisenbank bezeichneten Personen mittels Abstimmung. Die Raiffeisenbank teilt den zur Abstimmung zugelassenen Personen die Abstimmungsbedingungen im Einzelfall mit. Die Stimmabgabe erfolgt ausschliesslich über die Plattform. Die Stimme stellt keine Forderung und keinen Anspruch dar, insbesondere nicht gegenüber der Raiffeisenbank oder dem Betreiber, sondern ermöglicht einzig eine Mitbestimmung hinsichtlich der anteilsmässigen Ausschüttung des von der Raiffeisenbank nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellten Spendentopfs. Die Raiffeisenbank und der Betreiber behalten sich vor, jederzeit Personen oder Projekte/Organisationen von der Abstimmung auszuschliessen bzw. jederzeit Anpassungen an den Abstimmungsbedingungen vorzunehmen.
Der Spendentopf wird entsprechend dem Abstimmungsergebnis auf die definierten Projekte/Organisationen verteilt.
Wird ein Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen, geht der auf dieses Projekt entfallende Betrag zurück in den Spendentopf oder wird dem Organisationsprofil des Projektstarters gutgeschrieben, sofern es sich beim Projektstarter um einen Verein oder eine Stiftung handelt.
Der Betreiber kann zur Förderung bestimmter Projektziele (z.B. Nachhaltigkeit) mit «Kooperationspartnern» zusammenarbeiten. Der Entscheid über die Aufnahme und die Beendigung der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sowie die Wahl der Kooperationspartner liegt im alleinigen Ermessen des Betreibers.
Kooperationspartner erhalten auf der Plattform eine personalisierte Unterseite («Partnerseite»), auf welcher insbesondere die folgenden Informationen des Kooperationspartners verfügbar sind:
Vom Kooperationspartner geförderte Projektziele
Vom Kooperationspartner angebotene Unterstützungsleistungen
Kontaktdaten des Kooperationspartners
Dritte, welche die vom Kooperationspartner geförderten Projekte als Cofunding-Partner unterstützen
Projekte, welche vom Kooperationspartner unterstützt werden (optional)
Anmeldemöglichkeit für den Newsletter des Kooperationspartners (optional)
Blogbeiträge (optional)
FAQ (optional)
Projektstarter, welche die Unterstützung ihres Projekts durch einen Kooperationspartner wünschen, können auf der Plattform die Zuordnung des Projekts zu einem bestimmten Kooperationspartner beantragen, indem sie ihr Projekt auf der Partnerseite des jeweiligen Kooperationspartners erfassen und dabei die Option Kooperationspartner für ihr Projekt aktivieren. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung des Projekts durch einen Kooperationspartner.
Mit dem Antrag auf Zuordnung des Projekts zu einem bestimmten Kooperationspartner, stimmt der Projektstarter insbesondere zu, dass
der Betreiber dem Kooperationspartner die vom Projektstarter auf der Plattform erfassten Daten (Personendaten einschliesslich Personendaten allfälliger Vertreter des Projektstarters sowie Projektdaten) bekanntgeben darf. Die Zustimmung des Projektstarters beinhaltet dabei das Bearbeiten und Speichern der Daten durch den Kooperationspartner sowie die Weitergabe der Daten durch den Kooperationspartner an Dritte, soweit dies für das Erbringen der Unterstützungsleistungen des Kooperationspartners notwendig ist.
ausschliesslich der Projektstarter für das Einholen der erforderlichen Zustimmungserklärungen allfälliger Vertreter des Projektstarters (zur Offenlegung der Personendaten des Vertreters gegenüber dem Kooperationspartner) verantwortlich ist. Der Projektstarter sichert dem Betreiber zu, dass die erforderlichen Zustimmungserklärungen vorliegen.
der Kooperationspartner inkl. allfälliger Dritter den Projektstarter in Zusammenhang mit dem Projekt und/oder den Unterstützungsleistungen kontaktieren darf.
der Kooperationspartner sowie allfällige Dritte das Projekt des Projektstarters als Cofunding-Partner mit Cofunding-Zuschüssen unterstützen dürfen.
Kooperationspartner können insbesondere die folgenden Unterstützungsleistungen anbieten:
Beratung von Projektstartern in Zusammenhang mit dem Projekt
Unterstützung von Projekten als Cofunding-Partner mittels eines Cofundings
Gewinnen von Dritten als Cofunding-Partner
Vermitteln von Drittkontakten in Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Spezialisten) an den Projektstarter
Die konkreten Beschreibungen der einzelnen Unterstützungsleistungen des Kooperationspartners sind auf der Partnerseite des jeweiligen Kooperationspartners ersichtlich.
Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Partnerseite (inkl. allfälliger AGB) eines Kooperationspartners. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden AGB und allfälligen AGB eines Kooperationspartners sowie Inhalten auf der Partnerseite gehen die vorliegenden AGB vor.
Soweit die nachfolgenden Bedingungen für ein Organisationsprofil nichts Abweichendes festhalten, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform. Projektstarter mit der Rechtsform «Verein» oder «Stiftung» und einem gemeinnützigen Gesellschaftszweck, können ein «Organisationsprofil» auf der Plattform selbständig eröffnen («Administrator») und damit um Zulassung des Organisationsprofils auf der Plattform ersuchen.
Der Administrator legt die konkreten Verwendungszwecke fest, für welche unter dem Organisationsprofil Unterstützungsbeträge gesammelt werden. Unter dem Organisationsprofil kann der Administrator um finanzielle Unterstützung für zukünftige gemeinnützige Projekte des Vereins bzw. der Stiftung und/oder für die laufenden Betriebskosten des Vereins bzw. der Stiftung ersuchen. Bei Organisationsprofilen gibt es keine Finanzierungsschwelle, jedoch gilt das Finanzierungsziel und insbesondere dessen kumulierte summenmässige Begrenzung von nicht mehr als 1 Million Schweizerfranken unverändert.
Der Administrator legt das Organisationsprofil unbefristet an.
Der Administrator legt im Organisationsprofil den Zeitraum fest, in welchem unter dem Organisationsprofil Spendengelder gesammelt werden («Spendenzeitraum»). Der initiale Spendenzeitraum ist auf maximal 13 Monate begrenzt.
Spätestens bis zum Ablauf des initialen Spendenzeitraums muss der Administrator die Freischaltung des Organisationsprofils für einen weiteren Spendenzeitraum (von erneut maximal 13 Monaten) beantragen, indem der Administrator bestätigt, dass sämtliche Angaben im Organisationsprofil weiterhin unverändert gültig sind oder indem er geänderte Angaben im Organisationsprofil erfasst.
Die im Spendenzeitraum gesammelten Unterstützungsbeträge werden fortlaufend an den Projektstarter ausbezahlt.
Der Administrator informiert den Betreiber stets umgehend schriftlich, falls sich eine oder mehrere Angaben des Organisationsprofils vor Ablauf des Spendenzeitraums ändern.
Eine Änderung der Verwendungszwecke für die Unterstützungsbeträge vor Ablauf des Spendenzeitraums ist ausgeschlossen.
Eine Änderung der Angaben bedeutet eine erneute Prüfung des Organisationsprofils.
Die Entscheidung über die Zulassung sowie die Weiterführung eines Organisationsprofils auf der Plattform liegt im alleinigen Ermessen des Betreibers. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung und/oder Weiterführung eines Organisationsprofils und/oder die Gutheissung des beantragten Spendenzeitraums. Der Betreiber kann ein Organisationsprofil jederzeit und ohne Angabe von Gründen sistieren und/oder von der Plattform entfernen.
Es wird unterschieden zwischen öffentlichen Organisationsprofilen und nicht öffentlichen Organisationsprofilen. Die Organisationsprofile von gemeinnützigen Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen sind öffentlich. Alle anderen Organisationsprofile gelten als nicht öffentlich.
Projekte müssen von den Projektstartern selbst auf der Plattform erfasst werden. Um ein Projekt zu starten, ist zwingend die Erstellung eines Organisationsprofils erforderlich, es sei denn, der Projektstarter ist eine natürliche Person – etwa ein Einzelsportler oder Künstler. Für den Inhalt eines Projekts, die Nutzungsrechte an verwendetem Bild- und Videomaterial, allfällig offerierte Belohnungen (sog. «Mercis»), angebotene Produkte, Dienstleistungen und Wertgutscheine sowie die Projektumsetzung bei Erreichung des gesetzten Wunschbetrags ist allein und uneingeschränkt der Projektstarter verantwortlich. Projektstarter haben die Möglichkeit, während der gesamten Projektlaufzeit weitere Mercis hinzuzufügen oder bestehende Mercis zu bearbeiten. Eine nachträgliche Änderung oder Löschung eines Mercis ist nur möglich, sofern in Zusammenhang mit dem betroffenen Merci noch keine Unterstützung erfolgt ist. Der Betreiber behält sich das Recht vor, neu hinzugefügte oder geänderte Mercis auf Konformität mit den Richtlinien der Plattform zu prüfen und/oder bei Nichtkonformität ohne Rückmeldung an den Projektstarter zu entfernen. Die Verantwortung für die Mercis liegt ausschliesslich beim Projektstarter.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Projekten ohne Angaben von Gründen zu verweigern oder ein laufendes Projekt zu stoppen. Es besteht kein Anspruch auf Aufschaltung eines Projekts auf der Plattform.
Ein auf der Plattform vom Betreiber freigegebenes und damit veröffentlichtes Projekt gilt – zusammen mit allfällig zum Verkauf stehenden Produkten, Dienstleistungen und Wertgutscheinen sowie allfällig offerierten Mercis – als Angebot des Projektstarters im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts.
Das Angebot ist für die Dauer der vom Projektstarter gesetzten Frist gültig. Ein Projekt hat eine Laufzeit von mindestens 30 und maximal 90 Tagen. Nach Ablauf der maximalen Projektdauer von 90 Tagen kann der Projektstarter beim Betreiber einmalig eine Verlängerung (üblicherweise um 30 Tage) beantragen. Der Rückzug eines Projektes ist nur möglich, sofern dies a) vom Projektstarter schriftlich beim Betreiber beantragt wird und b) zum Zeitpunkt der Antragsprüfung oder der Entfernung des Projekts durch den Betreiber noch keine Unterstützungszusagen für das Projekt eingegangen sind. Ist die Umsetzung eines Projekts bereits vor Erreichen des Mindestbetrags unmöglich geworden, kann das Projekt unter den Bedingungen des Schweizerischen Obligationenrechts zurückgezogen werden.
Unter „Mindestbetrag“ wird der Betrag verstanden, der benötigt wird, um das Projekt durchführen zu können. Der „Wunschbetrag“ stellt den angestrebten Wunschbetrag des Projektstarters dar, bei dem das Projekt mit all seinen Optionen realisiert werden kann oder welcher unter einem Projekt gesammelt wird. Der Wunschbetrag bzw. die gleichzeitig laufenden Wunschbeträge eines Projektstarters (Summe aller Wunschbeträge eines Projektstarters) darf nicht mehr als 1 Million Schweizerfranken betragen. Dies entspricht dem Maximalbetrag, welchen ein Projektstarter entgegennehmen darf, ohne eine vorgängige Bewilligung der FINMA einzuholen (Faktenblatt Crowdfunding der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 1. Juli 2020). Wird der Wunschbetrag vor Ablauf der Projektlaufzeit erreicht, kann der Projektstarter ein neuen Wunschbetrag («Projektupdate») definieren.
Unterstützer können Projekte auf der Plattform entdecken und unterstützen. Die finanzielle Unterstützung hat unter Einhaltung der geltenden Geldwäschereibestimmungen zu erfolgen. Die Unterstützer entscheiden ausschliesslich in Eigenverantwortung, ob sie ein Projekt unterstützen wollen oder nicht. Der Betreiber gibt keine Empfehlungen zur Unterstützung von Projekten auf der Plattform ab. Insbesondere stellt die Aufschaltung eines Projekts auf der Plattform keine Empfehlung oder Beratung des Betreibers dar.
Mit der Bestätigung, ein Projekt zu unterstützen, akzeptiert der Unterstützer das Angebot des Projektstarters. Mit Abgabe der Bestätigung kommt zwischen Projektstarter und Unterstützer ein rechtsgültiger Vertrag zustande. In diesem Zusammenhang übermittelt der Betreiber die notwendigen Daten zur Abwicklung. Der Unterstützer kann bestätigte Unterstützungsbeträge bis zur Bezahlung der Unterstützungsbeträge stornieren. Bezahlte Unterstützungsbeträge können nicht durch den Projektstarter und/oder den Unterstützer storniert werden. Mit der Unterstützung eines Projekts kann der Unterstützer zudem einwilligen, projektbezogene und weitere Informationen per E-Mail zu erhalten - auch über die Laufzeit eines Projektes hinaus (z.B. Rückfragen zu seiner Unterstützung oder Spendenaufrufe für ein zukünftiges Projekt). Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft im Newsletter selbst widerrufen werden.
Der Unterstützer nimmt zur Kenntnis, dass der Projektstarter grundsätzlich nicht von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt wird. Die Unterstützungsbeträge gelten nicht als Einlagen und werden nicht von der Einlagensicherung oder dergleichen erfasst.
Die Bezahlung des Unterstützungsbetrags kann über die Plattform oder als Direktspende i.S.v. Ziffer 19 der AGB erfolgen. Bei Bezahlung des Unterstützungsbetrags über die Plattform kann der Unterstützer zwischen den Zahlungsarten «Überweisung», «Kreditkarte» oder «TWINT» wählen. Es gelten die Zahlungsabwicklungsmodalitäten gemäss Ziffer 14 bis 19 der AGB. Ergänzend finden allfällige Bestimmungen des jeweiligen Anbieters Anwendung. Der Unterstützer hat keinen Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsart. Der Betreiber kann die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten jederzeit einschränken (z.B. Festlegung eines Mindest- und/oder Maximalbetrages für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart) oder ausschliessen.
Diese Ziffer 14 gilt auch für öffentliche Organisationsprofile.
Ein angemeldeter Benutzer kann sein Interesse an einem Projekt durch die Funktion «Fan werden & News erhalten» bekunden und wird dadurch zum «Fan» des betreffenden Projekts.
Mit dem Fan-Werden kann der Fan einwilligen, Informationen, Neuigkeiten und Updates zum betreffenden Projekt («Projektnews») sowie Informationen der hinter dem Projekt stehenden Organisation (z. B. Verein, Stiftung oder andere Organisation des Projektstarters) zu erhalten.
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Abmeldung von Projektnews bewirkt ausschliesslich, dass dem Fan keine Projektnews zum betreffenden Projekt mehr zugestellt werden. Eine allfällige Einwilligung zum Erhalt von Informationen der hinter dem Projekt stehenden Organisation bleibt davon unberührt.
Die Abmeldung von Informationen der hinter dem Projekt stehenden Organisation bewirkt ausschliesslich, dass dem Fan keine Informationen dieser Organisation mehr zugestellt werden. Der Erhalt von Projektnews bleibt davon unberührt.
Möchte ein Fan weder Projektnews noch Informationen der hinter dem Projekt stehenden Organisation erhalten, sind die entsprechenden Abmeldungen jeweils separat vorzunehmen.
Ein Projekt gilt nur dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn der vom Projektstarter festgelegte Mindestbetrag bei Ablauf der Projektlaufzeit zu 100% mittels verbindlichen Unterstützungszusagen von Unterstützern sowie allfälligen Cofunding-Zuschüssen von Sponsoren erreicht oder übertroffen wird. Der Projektstarter legt beim Projektstart fest, ob Unterstützungszusagen in Form von Geld-, Zeit- und/oder Materialspenden gesammelt werden. Der Projektstarter kann eine Form der gesammelten Unterstützungszusagen während der Projektlaufzeit jederzeit anpassen und/oder neu hinzufügen (beispielsweise nachträglich auch Zeit- und/oder Materialspenden seinem Projekt hinzufügen). Der ursprünglich vom Projektstarter festgelegte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden. Material- und Zeitspenden werden grundsätzlich an den Mindestbetrag angerechnet. Der Betreiber kann jederzeit ergänzende Informationen und/oder Belege zu den Unterstützungszusagen vom Projektstarter und/oder den Unterstützern verlangen. Dem Betreiber steht es frei, nach eigenem Ermessen unklare sowie zweifelhafte Zeit- und/oder Materialspenden nicht an den festgelegten Mindestbetrag anzurechnen. Nach erfolgreichem Abschluss des Projektes wird dem Projektstarter vom Betreiber eine Übersicht über alle Unterstützungsleistungen seines Projektes zugestellt. Darin enthalten sind die folgenden Angaben:
In Bezug auf die Unterstützungsleistung
Datum der Unterstützung
Art der Unterstützung
Summe (bei finanziellen Unterstützungen)
Zahlungsart
In Bezug auf die Person des Unterstützers
Nachname
Vorname
Stadt / Land
Geburtsdatum
Benutzername
In Bezug auf gewählte Mercis
Gewähltes Merci #1
Anzahl Mercis #1
Zusätzlich angegebene Informationen (z.B. Grösse bei T-Shirt, Handynummer die für das Merci nötig ist, usw.)
Art Merci #1
Auf Verlangen des Projektstarters, werden zusätzlich die folgenden Informationen übergeben:
Rechnungsadresse des Unterstützers
Unternehmen
Anschrift
PLZ
Stadt
Land
Der Unterstützer verpflichtet sich mit Projektabschluss, den von ihm für das Projekt zugesagten Unterstützungsbetrag ohne Abzüge für etwaige Kosten der Zahlungsabwicklung zu bezahlen.
Das Ausstellen einer Spendenquittung oder einer Rechnung ist Aufgabe des Projektstarters und muss vom Unterstützer explizit beim Projektstarter verlangt werden.
Nach Abschluss des Projekts ist der Projektstarter verpflichtet, den Projektabschluss zu bestätigen durch Ankreuzen der entsprechenden Checkbox im Projekt. Ohne diese Bestätigung kann das Projekt nicht abgeschlossen und keine Auszahlung vorgenommen werden. Der Projektstarter hat die Bestätigung des Projektabschlusses innerhalb von zehn Tagen vorzunehmen. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb von sechs Monaten oder (falls kürzer) bis zum Jahresende gilt das Projekt als nicht erfolgreich beendet, und die geleisteten Unterstützungsbeträge werden automatisch an die Unterstützer zurückerstattet.
Alle Unterstützer werden automatisch per E-Mail über einen erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Projektabschluss informiert.
Die steuerliche Deklarationspflicht (inkl. allfälliger steuerlicher Folgen) in Bezug auf den Unterstützungsbetrag ist jeweils von Projektstarter und Unterstützer selbständig abzuklären und vorzunehmen.
Der Betreiber nimmt für den Projektstarter als Zahlungsempfänger alle bei ihm eingehenden Unterstützungsbeträge entgegen.
Im Übrigen erfolgt die Zahlungsabwicklung sowie die treuhänderische Aufbewahrung der Unterstützungsbeträge bei allen Zahlungsarten durch die Secupay AG («Secupay»). Secupay kann bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte beiziehen (z.B. SIX, TWINT).
Die eingegangenen Unterstützungsbeträge werden bis zur Auszahlung an den Projektstarter (oder bis zur Rückzahlung an die Unterstützer) durch Secupay treuhänderisch aufbewahrt. Fallen auf den treuhänderisch aufbewahrten Unterstützungsbeträgen Zinsen an, werden diese mit den anwendbaren Drittgebühren verrechnet bzw. im Falle von Negativzinsen zusammen mit den anwendbaren Drittgebühren vom Unterstützungsbetrag in Abzug gebracht.
Nach erfolgreichem Abschluss des Projektes sowie nach Ablauf allfälliger Zahlungsfristen werden die eingegangenen Unterstützungsbeträge abzüglich der anwendbaren Drittgebühren sowie allfälliger Negativzinsen dem Projektstarter als Sammelzahlung ausbezahlt. Kommt kein erfolgreicher Abschluss des Projektes zustande, werden die eingegangenen Unterstützungsbeträge an die Unterstützer zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt unter Verwendung der Zahlungsart, welche der Unterstützer für die finanzielle Unterstützung gewählt hat. Werden Unterstützungsbeträge, deren Zahlungsfristen erst nach Projektabschluss enden, nicht fristgerecht bezahlt und vom Betreiber infolge des Zahlungsverzugs storniert, kommt u.U. kein erfolgreicher Projektabschluss zu Stande, obwohl das Projekt auf der Plattform als «erfolgreich abgeschlossen» angezeigt wurde. Auch in diesem Fall werden die eingegangenen Unterstützungsbeträge an die Unterstützer zurückgezahlt.
Werden Unterstützungsbeträge von Unterstützern nach Auszahlung der Unterstützungsbeträge an den Projektstarter rückbelastet (z.B. durch einen Widerruf der Kreditkartenzahlung), informiert der Betreiber den Projektstarter in geeigneter Weise. Der Betreiber behält sich vor, die widerrufenen Unterstützungsbeträge dem Projektstarter in Rechnung zu stellen.
Sofern Anzeichen für strafbare Handlungen oder Indizien für zu erwartende Rückbelastungen im Zusammenhang mit dem Projekt bestehen, ist der Betreiber berechtigt, Auszahlungen zurückzuhalten.
Der Betreiber übernimmt in Bezug auf seine Funktion als Zahlungsempfänger nur die in den Kapiteln « Abwicklung von Überweisungen », « Abwicklung von Kreditkartenzahlungen » und « Abwicklung von TWINT Zahlungen», ausdrücklich aufgeführten diesbezüglichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten. Den Betreiber treffen keinerlei weitere (konkludente) Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten. Insbesondere treffen den Betreiber keinerlei Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten in Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung und der treuhänderischen Aufbewahrung der Unterstützungsbeträge durch Secupay. Das Recht des Betreibers, die Tätigkeit als Zahlungsempfänger aus ausserordentlichen oder wichtigen Gründen einzustellen, bleibt hiervon unberührt.
Wählt der Unterstützer die Zahlungsart «Überweisung» stellt der Betreiber dem Unterstützer ein Mail mit den Zahlungsinformationen (Kontoangaben sowie Referenznummer des Projekts) zu. Die Zahlung des Unterstützungsbetrages hat innert 10 Tagen ab Eingang der Zahlungsinformation unter Angabe der Referenznummer auf das benannte Konto des Betreibers zu erfolgen. Bezahlt der Unterstützer den Unterstützungsbetrag nicht fristgerecht, stellt der Betreiber dem Unterstützer eine Zahlungserinnerung zu und setzt dem Unterstützer eine Nachfrist zur Bezahlung des Unterstützungsbetrages an. Erfolgt die Bezahlung des Unterstützungsbetrages auch nicht innert der angesetzten Nachfrist, wird der Unterstützungsbetrag des säumigen Unterstützers automatisch storniert. Überweist der Unterstützer einen höheren Unterstützungsbetrag als auf der Plattform bestätigt, wird der Mehrbetrag an den Unterstützer zurücküberwiesen. Überweist der Unterstützer einen tieferen Unterstützungsbetrag, als auf der Plattform bestätigt, wird der gesamte Unterstützungsbetrag an den Unterstützer zurücküberwiesen.
Wählt der Unterstützer die Zahlungsart «Kreditkarte», wird der Unterstützer für die Erfassung seiner Kreditkartendaten auf die Seite des Payment Service Providers Secupay weitergeleitet. Dort werden die Kreditkartendaten gespeichert. Eine Speicherung auf der Plattform erfolgt nicht.
Der Unterstützungsbetrag wird sofort auf der Kreditkarte belastet und auf ein Konto des Betreibers überwiesen.
Kann die Kreditkarte des Unterstützers nicht erfolgreich belastet werden, wird dem Unterstützer eine Nachfrist angesetzt, um seine Kreditkartendaten zu ändern. Ändert der Unterstützer seine Kreditkartendaten nicht fristgerecht, wird seine finanzielle Unterstützung automatisch storniert.
Wählt der Unterstützer die Zahlungsart «TWINT», wird dem Unterstützer ein QR Code mit der Höhe des Unterstützungsbetrags angezeigt. Nach erfolgreichem Scannen des QR Codes wird der Unterstützungsbetrag umgehend dem TWINT Konto des Unterstützers belastet und auf ein Konto des Betreibers überwiesen. Kann das TWINT Konto des Unterstützers nicht erfolgreich belastet werden, wird seine finanzielle Unterstützung automatisch storniert.
Durch das Akzeptieren dieser AGB erklären sich Projektstarter und Unterstützer mit den obigen Zahlungsabwicklungsmodalitäten, insbesondere dem Austausch der gegenüber dem Betreiber bekanntgegebenen Konto- und Adressdaten, einverstanden.
Direktspenden sind Spenden, die ausserhalb der Plattform abgewickelt werden (z.B. Barspenden, direkte Überweisungen oder direkte TWINT Zahlungen) und direkt an den Projektstarter bezahlt werden. Der Projektstarter gibt dem Betreiber die erhaltenen Direktspenden bis spätestens drei Werktage vor Ablauf der Projektlaufzeit mit dem vom Betreiber bereitgestellten Formular bekannt. Während der Projektlaufzeit sind maximal zwei Direktspenden-Importe möglich. Direktspenden des Projektstarters sind zulässig. Direktspenden werden grundsätzlich an den Mindestbetrag des Projektes angerechnet. Der Betreiber kann jederzeit ergänzende Informationen und/oder Zahlungsnachweise zu den Direktspenden vom Projektstarter und/oder den Unterstützern verlangen. Betragen die Direktspenden kumuliert mehr als CHF 1'000.- muss immer unaufgefordert ein Zahlungsnachweis an den Betreiber eingereicht werden. Dem Betreiber steht es frei, nach eigenem Ermessen nicht nachgewiesene sowie zweifelhafte Direktspenden nicht an den festgelegten Mindestbetrag anzurechnen.
Der Betreiber und die Raiffeisenbanken können Projekte durch die Abgabe von sog. «Rabattcodes» unterstützen. Rabattcodes werden vom Betreiber und/oder von den Raiffeisenbanken an ausgewählte natürliche und/oder juristische Personen vergeben und können für Rabattcode-fähige Projekte eingesetzt werden. Rabattcodes können von den Unterstützern bei der Bezahlung (Checkout) auf der Plattform eingelöst werden und berechtigen die Unterstützer zum Abzug des gewährten Rabatts, was zu einer Verminderung des vom Unterstützer zu bezahlenden Betrages führt.
Bei Projekten, welche von Rabattcodes profitieren, gelten für die Projektstarter sowie die Unterstützer die folgenden zusätzlichen Bedingungen («Rabattcode Bedingungen»):
Der Projektstarter stimmt der Abgabe von Rabattcodes durch den Betreiber oder die Raiffeisenbanken zu, indem er die Option Rabattcode für sein Projekt aktiviert.
Die Abgabe und Akzeptanz der Rabattcodes liegen im alleinigen Ermessen des Betreibers und der Raiffeisenbanken. Die Rabattcode Bedingungen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden.
Rabattcodes sind während des angegebenen «Aktionszeitraums» gültig. Rabattcodes können innerhalb des Aktionszeitraums mehrfach verwendet werden, bis der Rabatt vollständig eingelöst ist. Nach Ablauf des Aktionszeitraums sind Rabattcodes nicht mehr gültig und können nicht mehr eingelöst werden.
Rabattcodes berechtigen nicht zur Barauszahlung des Gegenwerts des gewährten Rabatts. Pro Unterstützer und Projekt darf maximal ein Rabattcode eingelöst werden. Rabattcodes werden persönlich ausgestellt und sind nicht übertragbar.
Mit Aktivierung der Option Rabattcode stimmt der Projektstarter den Rabattcode Bedingungen zu. Mit Einlösen des Rabattcodes auf der Plattform stimmt der Unterstützer den Rabattcode Bedingungen zu.
Der Betreiber und die Raiffeisenbanken können auf der Plattform eigene Projekte («Raiffeisenprojekte») präsentieren. Die Präsentation und Durchführung von Raiffeisenprojekten liegen im alleinigen Ermessen des Betreibers und der Raiffeisenbanken.
Der Betreiber und die Raiffeisenbanken können sowohl Raiffeisenprojekte mit Gemeinwohlcharakter als auch Raiffeisenprojekte zur regionalen Wirtschaftsförderung oder anderer regionaler Förderung anbieten.
Mit Raiffeisenprojekten können eine einzelne juristische oder natürliche Person oder zugleich mehrere juristische oder natürliche Personen «unterstützte Unternehmen» unterstützt werden.
Unterstützte Unternehmen müssen sich als unterstützte Unternehmen auf der Plattform registrieren. Mit der Registrierung als unterstütztes Unternehmen stimmt das unterstützte Unternehmen dem Raiffeisenprojekt zu. Das unterstützte Unternehmen ermächtigt den Betreiber und die Raiffeisenbanken ausserdem, für das unterstützte Unternehmen auf der Plattform finanzielle Unterstützung (in Form von Geldspenden und/oder durch den Verkauf von Wertgutscheinen) zu sammeln.
Der Betreiber und die Raffeisenbanken können für Raiffeisenprojekte Geldspenden sammeln. Ausserdem können der Betreiber und die Raiffeisenbanken den Unterstützern auf der Plattform den Erwerb von Wertgutscheinen für den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen bei den unterstützen Unternehmen ermöglichen.
Beim Erwerb von Wertgutscheinen auf der Plattform gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen («Wertgutschein Bedingungen»):
Wertgutscheine können direkt beim unterstützten Unternehmen eingelöst werden. Wertgutscheine sind einmalig einlösbar. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Überschusses, falls der Gutscheinwert den Kaufpreis übersteigt. Vorbehalten bleibt eine abweichende Handhabung durch die unterstützten Unternehmen. Mehrere Wertgutscheine können kumuliert werden. Wertgutscheine sind übertragbar.
Der Betreiber und die Raiffeisenbanken sind nicht am Vertragsverhältnis zwischen dem unterstützten Unternehmen und dem Unterstützer beteiligt. Der Betreiber und die Raiffeisenbanken schliessen jede Haftung in dieser Hinsicht aus. Insbesondere übernehmen der Betreiber und die Raiffeisenbanken keine Haftung für das Erfüllen irgendwelcher Leistungspflichten durch die unterstützten Unternehmen. Die Unterstützer sind allein dafür verantwortlich, die Glaubwürdigkeit und Bonität der unterstützten Unternehmen zu prüfen, bevor sie auf der Plattform einen Wertgutschein erwerben. Die Unterstützer tragen allein das Risiko der Nichtleistung durch die unterstützten Unternehmen bzw. des Wertverlustes des Wertgutscheins im Fall des Konkurses der unterstützten Unternehmen.
Wertgutscheine sind für den auf dem Wertgutschein aufgedruckten «Aktionszeitraum» gültig. Nach dem Aktionszeitraum steht es jedem unterstützten Unternehmen frei, die Wertgutscheine zu honorieren. Werden Wertgutscheine nicht innerhalb des Aktionszeitraums eingelöst, vergüten der Betreiber oder die Raiffeisenbanken dem unterstützten Unternehmen den Gegenwert der nicht eingelösten Wertgutscheine. Soweit nicht eingelöste Wertgutscheine bei verschiedenen unterstützten Unternehmen einlösbar waren oder die Vergütung an ein unterstütztes Unternehmen aus anderen Gründen nicht möglich ist (z.B. bei Konkurs des unterstützten Unternehmens) wird der Gegenwert der nicht eingelösten Wertgutscheine dem Spendentopf des Betreibers oder der Raiffeisenbanken gutgeschrieben. Alternativ können die Raiffeisenbanken oder der Betreiber den Gegenwert der nicht eingelösten Wertgutscheine nach eigenem Ermessen den Unterstützern zurückerstatten.
Es erfolgt keine Barauszahlung und keine Verzinsung.
Wertgutscheine werden dem Unterstützer per Post oder per E-Mail (print at home) an die vom Unterstützer auf der Plattform erfasste (E-Mail-)Adresse zugestellt.
Wertgutscheine werden bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt. Der Gegenwert des Wertgutscheins wird nicht erstattet.
Mit Erwerb eines Wertgutscheins auf der Plattform stimmt der Unterstützer den Wertgutschein Bedingungen zu. Mit Registrierung als unterstütztem Unternehmen auf der Plattform stimmt das unterstützte Unternehmen den Wertgutschein Bedingungen zu und bestätigt, auf dem Plattform verkaufte Wertgutscheine bei Erhalt zu prüfen und entsprechend den Wertgutschein Bedingungen zu honorieren.
Das Ausstellen einer Spendenquittung ist Aufgabe des unterstützten Unternehmens und muss vom Unterstützer explizit beim unterstützten Unternehmen verlangt werden.
Bei Nutzung der Plattform kann der Benutzer ausdrücklich in den Erhalt von Newslettern und Marketingmitteilungen vom Betreiber per E-Mail einwilligen. Zu diesem Zweck bearbeitet der Betreiber die vom Benutzer angegebenen Personendaten (insbesondere Name und E-Mail-Adresse), um Informationen, personalisierte Angebote sowie Werbung für Produkte und Dienstleistungen vom Betreiber zu versenden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft im Newsletter selbst widerrufen werden.
Mit der Bekanntgabe ihrer Kontaktdaten erklären sich die Benutzer einverstanden, dass der Betreiber die Benutzer über alle von ihnen angegebenen Kommunikationskanäle kontaktieren darf.
Alle auf der Plattform veröffentlichten Projektinformationen sowie Spendeninformationen bleiben auch nach Beendigung der Aktion aus Transparenzgründen und Dokumentationszwecken auf der Plattform sichtbar, damit die Verwendung von Spenden von den Benutzern nachverfolgt werden kann. Das Nutzerprofil kann entweder durch den Benutzer selbst (durch eine entsprechende E-Mail an info@lokalhelden.ch) gelöscht werden oder wird automatisch nach Inaktivität gelöscht.
Darüber hinaus können Benutzer von ihrem datenschutzrechtlichen Recht auf Löschung Gebrauch machen. Nähere Informationen dazu sind der Datenschutzerklärung von Lokalhelden zu entnehmen.
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Der Projektstarter gewährleistet, dass der Betreiber durch Nutzung der ihm vom Projektstarter eingeräumten Rechte (z.B. bezüglich eingegebener Projektinformationen) keinerlei Rechte Dritter verletzt. Der Projektstarter stellt den Betreiber im Fall von allfälligen Ansprüchen Dritter vollständig klag- und schadlos.
Die Haftung des Betreibers ist auf vom Betreiber absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies gilt namentlich für indirekte Schäden, Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegen den Betreiber u.a. wegen fehlgeschlagener Umsetzung eines Projektes. Der Betreiber übernimmt namentlich keine Verantwortung und Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen sowie für den eventuellen Missbrauch von Informationen. Der Betreiber haftet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Projektstartern und Unterstützern gelieferten Angaben noch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Plattform hochgeladenen Dokumente. Ebenfalls übernimmt der Betreiber keine Haftung für das rechtsgültige Zustandekommen sowie die vereinbarungsgemässe Erfüllung der Verträge zwischen Projektstartern und Unterstützern. D.h. es besteht unter keinen Umständen ein Anspruch auf Zahlung der den Projekten zugeordneten Unterstützungsbetrag durch den Betreiber (z.B. auch nicht, falls ein Unterstützungsbetrag durch den Unterstützer nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt wird). Der Betreiber übernimmt ausserdem keine Haftung in Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung sowie der treuhänderischen Aufbewahrung der Unterstützungsbeträgen durch Secupay. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, welche ein Benutzer oder Dritter durch das Verhalten anderer Benutzer, einer Raiffeisenbank, eines Kooperationspartners oder eines Cofunding-Partners erleidet. Es besteht unter keinen Umständen ein Anspruch auf Zahlung von Cofunding-Zuschüssen anderer Sponsoren durch den Betreiber.
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