Wir unterstützen dich mit ausführlichen Informationen und praktischen Tipps – für eine erfolgreiche Projektumsetzung und effektives Spendensammeln!
Wer bin ich?
Wähle bitte aus, in welcher Rolle du ein Projekt startest oder ob du Fragen zum Spendensammeln hast – so erhältst du genau die Unterstützung, die du für dein Crowdfunding benötigst.
Verein / Stiftung
Gut zu wissen
Zugelassen sind:
Gemeinnützige Vereine und Stiftungen mit Sitz in der Schweiz
Voraussetzungen:
1. Gemeinnützigkeit: Das Projekt muss dem Gemeinwohl dienen und darf nicht gewinnorientiert sein. Überschüsse sollen in soziale oder ökologische Zwecke reinvestiert werden.
2. Zweck & Nutzen: Das Projekt muss in der Schweiz umgesetzt werden oder einen Nutzen für in der Schweiz wohnhafte Personen bringen.
Erforderliche Unterlagen zur Legitimation: Halte folgende Dokumente griffbereit, dann legst du dein Profil im Handumdrehen an.
Statuten deiner Organisation, signiert
Zur Prüfung der Gemeinnützigkeit, des Zwecks und wer im Namen der Organisation zeichnungsberechtigt ist.
Vollmacht, signiert
Zur Prüfung, dass die erfassende Person berechtigt ist, im Namen der Organisation aufzutreten.
Identitätsnachweis der verantwortlichen Personen
Kopie eines amtlichen Ausweises (z.B. ID oder Pass)
Bankverbindung deiner Organisation
Für die spätere Auszahlung von SpendengeldernKontaktangaben der Organisation und der Ansprechperson
Inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer (nur für Admin und das Lokalhelden-Team sichtbar)
- Organisationsprofile werden einmalig aufgesetzt und bleiben fortlaufend aktiv
- Pro Organisationsprofil können beliebig viele Projekte erstellt werden
- Dank der Projektübersicht sind all deine Projekte an einem Ort abgelegt
- Mehrere Mitglieder einer Organisation können Bearbeitungsrechte für einzelne Projekte besitzen, wodurch der administrative Aufwand für alle Beteiligten auf ein Minimum reduziert wird.
- Auch für Organisationsprofile ohne laufende Projekte kann jederzeit Geld gespendet werden.
Organisationsprofil
- Wird von gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen erstellt
- Enthält die Stammdaten der Organisation
- Ermöglicht das Sammeln von Direktspenden – auch ohne konkretes Projekt
- Dient als Basis für alle zukünftigen Projekte der Organisation
- Spart Zeit, da die Legitimation nur einmalig erfolgt
Projekt
- Wird von einer natürlichen Person mit Nutzerprofil gestartet
- Dient der konkreten Umsetzung eines einzelnen Vorhabens
- Ziel ist es, finanzielle Mittel, Sachspenden oder freiwillige Hilfe für ein bestimmtes Projekt zu sammeln
- Ist zeitlich begrenzt und endet mit dem Projektabschluss
- Projekte oder Organisationen ohne Bezug zur Schweiz oder Umsetzung im Ausland
- Politisch, religiöse oder rechtlich motivierte Projekte oder Organisationen
- Kommerzielle oder private Projekte ohne Gemeinwohlcharakter
- Persönliche Finanzierungen (z. B. Ausbildung, medizinische Behandlungen)
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Jetzt Organisationsprofil erstellen
Tipps für Projekt-Starter
Noch nie war es einfacher, Geld, Material oder freiwillige Helfer für sportliche, soziale und kulturelle Projekte zu gewinnen.
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Richtlinien - Kurzcheck
Lies bitte vor dem Start unsere Richtlinien und die AGBs aufmerksam durch, damit du bestens für die Erfassung deines Projekts vorbereitet bist. So bist du von Anfang an auf dem richtigen Weg und sicher, dass dein Projekt geeignet ist. Falls ein Projekt nicht diesen Richtlinien entspricht, müssen wir die Nutzung dieser Plattform für das Projekt leider ablehnen. Wir behalten uns vor, die Veröffentlichung von Projekten ohne Angaben von Gründen zu verweigern oder ein laufendes Projekt zu stoppen.
Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Interessensgemeinschaften und andere juristische Personen oder Personen-gesellschaften sowie Privatpersonen (z.B. Einzelsportler:innen und Künstler:innen) mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz.
Umsetzung des Projektes erfolgt in der Schweiz oder stiftet in der Schweiz wohnhaften Personen einen Nutzen. Das Projekt muss einen Mehrwert für eine oder mehrere lokalhelden-Kategorien (Kinder, Jugend & Familie; Kultur & Kunst; lokale, regionale Entwicklung; Musik & Gesang; Nachhaltigkeit & Ökologie; Soziales; Sport; Veranstaltungen) stiften. Zudem muss das Projekt einen Gemeinwohlcharakter aufweisen, also die Gemeinschaft begünstigen.
Wie deine konkrete Zielsetzung aussieht, ist dir überlassen: von einem Event bis zu einem Bauwerk – sehr vieles ist möglich.
Alle Projekte, bei denen der Projektstartende den Wohnsitz/Sitz nicht in der Schweiz hat oder die Umsetzung des Projekts nicht in der Schweiz ist oder in der Schweiz lebenden Personen einen Nutzen stiftet. Projekte dürfen weder politisch noch rechtlich motiviert (z.B. Finanzierung von Prozesskosten, Initiative für ein neues Gesetz) sein. Zudem ist das Spendensammeln für den Zweck der Verbreitung von politischen oder religiösen Ansichten jeglicher Art nicht möglich (z.B. Finanzierung von politischen oder religiösen Werbemitteln sowohl in Printform als auch digital, öffentliche Veranstaltungen). Ausgeschlossen sind rein kommerzielle Zwecke. Die Projekte müssen einen Gemeinwohlcharakter aufweisen.
Die Inhalte eines Projekts dürfen nicht gegen Schweizer Recht verstossen, die Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen oder die sittlichen, religiösen, weltanschaulichen Gefühle Dritter verletzen.
Ausserdem ist keine Gründungsfinanzierung oder der Verkauf von Anteilen (z.B. Genossenschaftsanteile, Mitgliedschaften) über diese Plattform möglich (Crowdlending, Crowdinvesting).
Soziale Projekte, die einem persönlichen Zweck dienen, sind nicht zugelassen. Beispiele sind: Ausbildung oder Studium, ärztliche Behandlung, Finanzierung von privaten Veranstaltungen oder Reisen.
Legitimierung des Projektstartenden: Damit du Gelder für dein Projekt sammeln kannst, müssen wir deine Identität überprüfen. Dafür musst du beim Projektstart eine ID/Passkopie, die Vereinsstatuten oder einen Handelsregisterauszug sowie eine Vollmacht deines Vereins/deiner Organisation vorlegen.
Gefragt sind Menschen – mit Klarnamen: Aus Transparenzgründen werden alle Projektstartenden auf den Projekt- und Profilseiten mit realem Namen und persönlichem Foto gezeigt.
Sichtbarkeit aller Projekte: Transparenz zählt! Schliesslich geht es um deine Ideen und dein Geld.
Handhabung für Lohnzahlungen: Lohnzahlungen können lediglich als Mittel zum Zweck gesammelt werden und nicht darüber hinaus. Diese dürfen nicht der Hauptgrund für ein Crowdfunding sein. Zudem können Lohnzahlungen nur im marktüblichen Rahmen gesammelt werden.
Einzelsportler und Künstler, welche für einen privaten Zweck ein Crowdfunding starten möchten, ohne dass das Projekt einer Gemeinschaft einen Nutzen stiftet, müssen einen Nachweis ihrer Professionalität vorweisen können. Dies kann zum Beispiel ein Nachweis für eine Kadermitgliedschaft eines Sportvereins, ein Studiennachweis einer Musik-/Kunsthochschule o.Ä. sein. So ist zum Beispiel die Finanzierung einer Gitarre für den persönlichen Gebrauch eines Hobbymusiker, oder die Finanzierung von Schlittschuhen für den persönlichen Gebrauch eines Hobbyschlittschuhfahrers nicht zulässig.
Video: Alle Projektstartenden stellen ihr Projekt und ihren Verein / ihre Organisation persönlich in einem kurzen Video vor.
Anzahl Fans: Um von der Start- in die Finanzierungsphase wechseln zu können, sind folgende Anzahl Fans empfohlen:
- 0 bis 500 CHF: 10 Fans
- 501 bis 2'500 CHF: 25 Fans
- 2'501 bis 10'000 CHF: 50 Fans
- 10'001 bis 20'000 CHF: 75 Fans
- ab 20'001 CHF: 100 Fans
Privatperson
Du bist zugelassen, wenn du in der Schweiz wohnst und entweder als Nachwuchssportlerin oder Nachwuchssportler den Weg in den Profibereich verfolgst (mit Nachweis u.a. Talentförderung, Kadermitglied) oder als Künstlerin oder Künstler ein Projekt mit kulturellem Mehrwert realisierst. Voraussetzung ist, dass dein Projekt in der Schweiz umgesetzt wird oder für Menschen in der Schweiz zugänglich ist.
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Gut zu wissen
Erforderliche Unterlagen zur Legitimation: Halte folgende Dokumente griffbereit, dann legst du dein Profil im Handumdrehen an.
Identitätsnachweis
Kopie eines amtlichen Ausweises (z.B. ID oder Pass). Bei Minderjährigen: Ausweiskopie eines Erziehungsberechtigten erforderlich
Kontonachweis (Auszahlung von Spendengeldern)
Konto-, Maestro- oder VPay-Karte (Kopie Vorder- und Rückseite), Kontoauszug,
E-Banking-Printscreen
Professionalitätsnachweis
Je nach Sportart u.a. Kadermitgliedschaft, Förderungsprogramm oder auch Studiennachweis. Arbeitsnachweise für Kultur- und Kunstschaffende.
- Projekte von Hobbysportlern und Hobbykünstlern
- Private Ausbildungen oder Reisen
- Medizinische Behandlungen
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Richtlinien - Kurzcheck
Lies bitte vor dem Start unsere Richtlinien und die AGBs aufmerksam durch, damit du bestens für die Erfassung deines Projekts vorbereitet bist. So bist du von Anfang an auf dem richtigen Weg und sicher, dass dein Projekt geeignet ist. Falls ein Projekt nicht diesen Richtlinien entspricht, müssen wir die Nutzung dieser Plattform für das Projekt leider ablehnen. Wir behalten uns vor, die Veröffentlichung von Projekten ohne Angaben von Gründen zu verweigern oder ein laufendes Projekt zu stoppen.
Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Interessensgemeinschaften und andere juristische Personen oder Personen-gesellschaften sowie Privatpersonen (z.B. Einzelsportler:innen und Künstler:innen) mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz.
Umsetzung des Projektes erfolgt in der Schweiz oder stiftet in der Schweiz wohnhaften Personen einen Nutzen. Das Projekt muss einen Mehrwert für eine oder mehrere lokalhelden-Kategorien (Kinder, Jugend & Familie; Kultur & Kunst; lokale, regionale Entwicklung; Musik & Gesang; Nachhaltigkeit & Ökologie; Soziales; Sport; Veranstaltungen) stiften. Zudem muss das Projekt einen Gemeinwohlcharakter aufweisen, also die Gemeinschaft begünstigen.
Wie deine konkrete Zielsetzung aussieht, ist dir überlassen: von einem Event bis zu einem Bauwerk – sehr vieles ist möglich.
Alle Projekte, bei denen der Projektstartende den Wohnsitz/Sitz nicht in der Schweiz hat oder die Umsetzung des Projekts nicht in der Schweiz ist oder in der Schweiz lebenden Personen einen Nutzen stiftet. Projekte dürfen weder politisch noch rechtlich motiviert (z.B. Finanzierung von Prozesskosten, Initiative für ein neues Gesetz) sein. Zudem ist das Spendensammeln für den Zweck der Verbreitung von politischen oder religiösen Ansichten jeglicher Art nicht möglich (z.B. Finanzierung von politischen oder religiösen Werbemitteln sowohl in Printform als auch digital, öffentliche Veranstaltungen). Ausgeschlossen sind rein kommerzielle Zwecke. Die Projekte müssen einen Gemeinwohlcharakter aufweisen.
Die Inhalte eines Projekts dürfen nicht gegen Schweizer Recht verstossen, die Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen oder die sittlichen, religiösen, weltanschaulichen Gefühle Dritter verletzen.
Ausserdem ist keine Gründungsfinanzierung oder der Verkauf von Anteilen (z.B. Genossenschaftsanteile, Mitgliedschaften) über diese Plattform möglich (Crowdlending, Crowdinvesting).
Soziale Projekte, die einem persönlichen Zweck dienen, sind nicht zugelassen. Beispiele sind: Ausbildung oder Studium, ärztliche Behandlung, Finanzierung von privaten Veranstaltungen oder Reisen.
Legitimierung des Projektstartenden: Damit du Gelder für dein Projekt sammeln kannst, müssen wir deine Identität überprüfen. Dafür musst du beim Projektstart eine ID/Passkopie, die Vereinsstatuten oder einen Handelsregisterauszug sowie eine Vollmacht deines Vereins/deiner Organisation vorlegen.
Gefragt sind Menschen – mit Klarnamen: Aus Transparenzgründen werden alle Projektstartenden auf den Projekt- und Profilseiten mit realem Namen und persönlichem Foto gezeigt.
Sichtbarkeit aller Projekte: Transparenz zählt! Schliesslich geht es um deine Ideen und dein Geld.
Handhabung für Lohnzahlungen: Lohnzahlungen können lediglich als Mittel zum Zweck gesammelt werden und nicht darüber hinaus. Diese dürfen nicht der Hauptgrund für ein Crowdfunding sein. Zudem können Lohnzahlungen nur im marktüblichen Rahmen gesammelt werden.
Einzelsportler und Künstler, welche für einen privaten Zweck ein Crowdfunding starten möchten, ohne dass das Projekt einer Gemeinschaft einen Nutzen stiftet, müssen einen Nachweis ihrer Professionalität vorweisen können. Dies kann zum Beispiel ein Nachweis für eine Kadermitgliedschaft eines Sportvereins, ein Studiennachweis einer Musik-/Kunsthochschule o.Ä. sein. So ist zum Beispiel die Finanzierung einer Gitarre für den persönlichen Gebrauch eines Hobbymusiker, oder die Finanzierung von Schlittschuhen für den persönlichen Gebrauch eines Hobbyschlittschuhfahrers nicht zulässig.
Video: Alle Projektstartenden stellen ihr Projekt und ihren Verein / ihre Organisation persönlich in einem kurzen Video vor.
Anzahl Fans: Um von der Start- in die Finanzierungsphase wechseln zu können, sind folgende Anzahl Fans empfohlen:
- 0 bis 500 CHF: 10 Fans
- 501 bis 2'500 CHF: 25 Fans
- 2'501 bis 10'000 CHF: 50 Fans
- 10'001 bis 20'000 CHF: 75 Fans
- ab 20'001 CHF: 100 Fans
Andere Organisationen
Auch Gemeinden, Schulen oder Personengesellschaften (öffentlich-rechtliche Institutionen, GmbH, AG etc.) können für gemeinnützige Projekte Spenden sammeln – vorausgesetzt, das Projekt kommt der Gemeinschaft zugute und wird in der Schweiz umgesetzt oder ist für Menschen in der Schweiz zugänglich.
Gut zu wissen
Erforderliche Unterlagen zur Legitimation: Halte folgende Dokumente griffbereit, dann legst du dein Profil im Handumdrehen an.
Handelsregisterauszug/ Gemeindeordnung/ Statuten
Um zu prüfen, wer die Organisation rechtsgültig vertreten und unterzeichnen darf.
Vollmacht, signiert
Zur Prüfung, dass die erfassende Person berechtigt ist, im Namen der Organisation aufzutreten.
Identitätsnachweis der verantwortlichen Personen
Kopie eines amtlichen Ausweises (z.B. ID oder Pass)
Bankverbindung deiner Organisation
Für die spätere Auszahlung von Spendengeldern
Kontaktangaben der Organisation und der Ansprechperson
Inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer (nur für Admin sichtbar.
- Projekte oder Organisationen ohne Bezug zur Schweiz oder Umsetzung im Ausland
- Politisch oder rechtlich motivierte Projekte oder Organisationen
- Kommerzielle oder private Projekte ohne Gemeinwohlcharakter
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Jetzt Organisation erstellen und Projekt starten
Tipps für Projekt-Starter
Noch nie war es einfacher, Geld, Material oder freiwillige Helfer für sportliche, soziale und kulturelle Projekte zu gewinnen.
Coach Charlie mit praktischen Tipps
Erfahre, wie du dein Projekt planst, umsetzt und erfolgreich bewirbst. Zum Video
Starter-Kit: deine Checkliste zum Erfolg
Unser Starter-Kit belgeitet dich Schritt für Schritt bei deiner Projektumsetzung. Download Starter-Kit
Richtlinien - Kurzcheck
Lies bitte vor dem Start unsere Richtlinien und die AGBs aufmerksam durch, damit du bestens für die Erfassung deines Projekts vorbereitet bist. So bist du von Anfang an auf dem richtigen Weg und sicher, dass dein Projekt geeignet ist. Falls ein Projekt nicht diesen Richtlinien entspricht, müssen wir die Nutzung dieser Plattform für das Projekt leider ablehnen. Wir behalten uns vor, die Veröffentlichung von Projekten ohne Angaben von Gründen zu verweigern oder ein laufendes Projekt zu stoppen.
Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Interessensgemeinschaften und andere juristische Personen oder Personen-gesellschaften sowie Privatpersonen (z.B. Einzelsportler:innen und Künstler:innen) mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz.
Umsetzung des Projektes erfolgt in der Schweiz oder stiftet in der Schweiz wohnhaften Personen einen Nutzen. Das Projekt muss einen Mehrwert für eine oder mehrere lokalhelden-Kategorien (Kinder, Jugend & Familie; Kultur & Kunst; lokale, regionale Entwicklung; Musik & Gesang; Nachhaltigkeit & Ökologie; Soziales; Sport; Veranstaltungen) stiften. Zudem muss das Projekt einen Gemeinwohlcharakter aufweisen, also die Gemeinschaft begünstigen.
Wie deine konkrete Zielsetzung aussieht, ist dir überlassen: von einem Event bis zu einem Bauwerk – sehr vieles ist möglich.
Alle Projekte, bei denen der Projektstartende den Wohnsitz/Sitz nicht in der Schweiz hat oder die Umsetzung des Projekts nicht in der Schweiz ist oder in der Schweiz lebenden Personen einen Nutzen stiftet. Projekte dürfen weder politisch noch rechtlich motiviert (z.B. Finanzierung von Prozesskosten, Initiative für ein neues Gesetz) sein. Zudem ist das Spendensammeln für den Zweck der Verbreitung von politischen oder religiösen Ansichten jeglicher Art nicht möglich (z.B. Finanzierung von politischen oder religiösen Werbemitteln sowohl in Printform als auch digital, öffentliche Veranstaltungen). Ausgeschlossen sind rein kommerzielle Zwecke. Die Projekte müssen einen Gemeinwohlcharakter aufweisen.
Die Inhalte eines Projekts dürfen nicht gegen Schweizer Recht verstossen, die Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen oder die sittlichen, religiösen, weltanschaulichen Gefühle Dritter verletzen.
Ausserdem ist keine Gründungsfinanzierung oder der Verkauf von Anteilen (z.B. Genossenschaftsanteile, Mitgliedschaften) über diese Plattform möglich (Crowdlending, Crowdinvesting).
Soziale Projekte, die einem persönlichen Zweck dienen, sind nicht zugelassen. Beispiele sind: Ausbildung oder Studium, ärztliche Behandlung, Finanzierung von privaten Veranstaltungen oder Reisen.
Legitimierung des Projektstartenden: Damit du Gelder für dein Projekt sammeln kannst, müssen wir deine Identität überprüfen. Dafür musst du beim Projektstart eine ID/Passkopie, die Vereinsstatuten oder einen Handelsregisterauszug sowie eine Vollmacht deines Vereins/deiner Organisation vorlegen.
Gefragt sind Menschen – mit Klarnamen: Aus Transparenzgründen werden alle Projektstartenden auf den Projekt- und Profilseiten mit realem Namen und persönlichem Foto gezeigt.
Sichtbarkeit aller Projekte: Transparenz zählt! Schliesslich geht es um deine Ideen und dein Geld.
Handhabung für Lohnzahlungen: Lohnzahlungen können lediglich als Mittel zum Zweck gesammelt werden und nicht darüber hinaus. Diese dürfen nicht der Hauptgrund für ein Crowdfunding sein. Zudem können Lohnzahlungen nur im marktüblichen Rahmen gesammelt werden.
Einzelsportler und Künstler, welche für einen privaten Zweck ein Crowdfunding starten möchten, ohne dass das Projekt einer Gemeinschaft einen Nutzen stiftet, müssen einen Nachweis ihrer Professionalität vorweisen können. Dies kann zum Beispiel ein Nachweis für eine Kadermitgliedschaft eines Sportvereins, ein Studiennachweis einer Musik-/Kunsthochschule o.Ä. sein. So ist zum Beispiel die Finanzierung einer Gitarre für den persönlichen Gebrauch eines Hobbymusiker, oder die Finanzierung von Schlittschuhen für den persönlichen Gebrauch eines Hobbyschlittschuhfahrers nicht zulässig.
Video: Alle Projektstartenden stellen ihr Projekt und ihren Verein / ihre Organisation persönlich in einem kurzen Video vor.
Anzahl Fans: Um von der Start- in die Finanzierungsphase wechseln zu können, sind folgende Anzahl Fans empfohlen:
- 0 bis 500 CHF: 10 Fans
- 501 bis 2'500 CHF: 25 Fans
- 2'501 bis 10'000 CHF: 50 Fans
- 10'001 bis 20'000 CHF: 75 Fans
- ab 20'001 CHF: 100 Fans
Unterstützer:innen
Als Unterstützerin oder Unterstützer kannst du auf lokalhelden.ch Projekte oder Organisationen gezielt und unkompliziert fördern – mit einer Geldspende, Bereitstellung von Material oder deiner Zeit für freiwillige Mithilfe.
Viele Projekte bedanken sich mit kleinen Geschenken oder besonderen Erlebnissen, den sogenannten «Mercis». Du kannst auch jederzeit einen freien Betrag spenden.
Dank dem «Alles-oder-nichts»-Prinzip wird deine Unterstützung bei Projekten nur wirksam, wenn der Mindestbeitrag erreicht wird.
Bei Organisationen ist dieses Prinzip nicht relevant – hier unterstützt du die laufende Arbeit direkt.
Werde Fan eines Projekts oder einer Organisation und bleib automatisch über alle Neuigkeiten informiert.
Gut zu wissen
Ein Projekt ist zeitlich begrenzt und verfolgt ein konkretes Ziel – zum Beispiel die Finanzierung eines Events, eines Bauvorhabens oder einer Anschaffung.
Ein Organisationsprofil hingegen erlaubt es gemeinnützigen Organisationen wie Vereinen oder Stiftungen, dauerhaft Spenden zu sammeln, unabhängig von einem einzelnen Projekt.
Als Unterstützer kannst du bei Projekten gezielt helfen, ein konkretes Vorhaben zu realisieren, oder über das Organisationsprofil die laufende Arbeit einer Organisation unterstützen. Du entscheidest selbst, ob du anonym oder öffentlich unterstützen möchtest. Beide Formen bieten dir die Möglichkeit, Fan zu werden und über Neuigkeiten informiert zu.
Du kannst ganz einfach per E-Banking, Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder TWINT spenden.
Bei E-Banking überweist du den Betrag innerhalb von 10 Tagen auf das angegebene Raiffeisen-Konto.
Mit TWINT oder Kreditkarte wird deine Spende sofort belastet.
Wichtig: Bei Projekten wird deine Unterstützung nur wirksam, wenn der Mindestbetrag erreicht wird – andernfalls erhältst du dein Geld zurück.
Bei Organisationen ist dieser Schwellenwert nicht relevant, da du keine einzelne Projektidee, sondern die laufende Arbeit der Organisation unterstützt.
Raiffeisen sorgt in jedem Fall dafür, dass deine Spende sicher und korrekt ankommt.
Deine Spendenzusage verfällt automatisch und du musst nichts weiter machen. Bereits gezahlte Spendenbeträge über TWINT oder per Überweisung werden automatisch von Raiffeisen auf dein Konto rückvergütet. Bei Spenden per Kreditkarte erhältst du eine Gutschrift auf deine Kreditkarte.
Spendenquittungen können nur von Organisationen ausgestellt werden, die dazu berechtigt sind. Du erhältst vom Projekt oder der Organisation eine Spendenquittung, wenn du diese bei der Erfassung deiner Unterstützung angefordert hast – und das Projekt erfolgreich finanziert wurde. Falls du dies vergessen hast, wende dich direkt an den Projekt-Starter oder die Organisation.
Pinnwand auf der Projektseite: Hier kannst du dem Projektstarter für alle einsehbar eine Frage stellen. Er wird darüber per E-Mail informiert.
Kontaktdaten: Diese findest du auf jeder Projektseite unten rechts bei «Projekt-Starter kontaktieren»
Organisationsprofil:
Kontaktdaten: Diese findest du auf jeder Organisationsseite unten rechts bei «Organisation kontaktieren».