Richtlinien lokalhelden.ch
Bitte lies unsere Richtlinien sorgfältig durch, bevor du dein Projekt oder deine Organisation erfasst. Sie helfen dir einzuschätzen, ob dein Vorhaben die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung auf lokalhelden.ch («Plattform») erfüllt und welche Angaben für die Aufschaltung mindestens erforderlich sind.
Kurzcheck: Ein Projekt oder eine Organisation kann auf der Plattform veröffentlicht werden, wenn:
der Projektstarter seinen Wohnsitz bzw. die verantwortliche Organisation ihren Sitz in der Schweiz hat;
das Projekt oder die Organisation dem Gemeinwohl dient;
ein Bezug zur Schweiz besteht;
eine lokalhelden-Kategorie erfüllt wird;
keine kommerziellen, politischen, religiösen oder überwiegend privaten Zwecke verfolgt werden.
Die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft («Betreiber») behält sich vor, Projekte und Organisationen im Einzelfall zu prüfen sowie ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von der Plattform auszuschliessen. Es besteht kein Anspruch auf die Aufschaltung eines Projekts oder einer Organisation auf der Plattform.
Die detaillierten Voraussetzungen findest du in den nachfolgenden Richtlinien.
Ergänzend kommt das Regelwerk, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der dort bestimmten Rangfolge zur Anwendung. Mit der Nutzung der Plattform anerkennst du diese Richtlinien sowie die geltenden AGB.
Voraussetzungen für Projekte und Organisationen:
Projektstarter
Projektstarter können Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, andere juristische Personen oder Personengesellschaften sowie Privatpersonen sein, sofern sie ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz haben.
Unter Privatpersonen verstehen sich beispielsweise Kunstschaffende mit eigenen künstlerischen Projekten, Nachwuchssportler auf dem Weg zum Profisport sowie Schüler und Studenten, die im Rahmen einer anerkannten Abschlussarbeit Unterstützung sammeln (z. B. für eine Matura-, Bachelor- oder Masterarbeit).
Projekt
Das Projekt muss in der Schweiz umgesetzt werden oder Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zugutekommen. Zudem muss es einen klaren Mehrwert für mindestens eine der lokalhelden-Kategorien schaffen:
Kinder, Jugend & Familie
Kultur & Kunst
lokale und regionale Entwicklung
Musik & Gesang
Nachhaltigkeit & Ökologie
Soziales
Sport
Schule & Bildung
Tierschutz
Veranstaltungen.
Voraussetzung ist zudem ein klarer Gemeinwohlcharakter. Das bedeutet, dass der Nutzen für die Gemeinschaft im Vordergrund steht und das Projekt nicht primär gewinnorientiert ist. Allfällige Gewinne sollen wieder in soziale, gemeinnützige oder ökologisch nachhaltige Projekte investiert werden.
Organisationsprofile
Alle juristischen Personen, die ein Projekt starten möchten, sind verpflichtet, ein Organisationsprofil zu erstellen.
Die juristische Person muss ihren Sitz in der Schweiz haben sowie überwiegend in der Schweiz tätig sein und einen gemeinnützigen Zweck vorweisen.
Organisationsprofile gemeinnütziger Vereine und Stiftungen sind auf der Plattform öffentlich einsehbar. Profile aller anderen Organisationsformen sind nicht öffentlich zugänglich.
Öffentliche Organisationsprofile
Öffentliche Organisationsprofile sind ausschliesslich gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen vorbehalten.
Mit einem öffentlichen Organisationsprofil können Vereine und Stiftungen ihre Organisation auf der Plattform präsentieren und langfristig Unterstützung sammeln. Spenden müssen dabei nicht an ein bestimmtes Projekt gebunden sein und können für laufende Aktivitäten sowie zukünftige Projekte verwendet werden.
Zugelassene Projekte und öffentliche Organisationsprofile
Für die Zulassung eines gemeinnützigen Projektes oder eines öffentlichen Organisationsprofils wird geprüft, ob folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Projektstarter bzw. die verantwortliche Organisation ist eine uneingeschränkt handlungsfähige natürliche oder juristische Person mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz.
Das Projekt oder die Organisation dient dem Gemeinwohl und verfolgt gemeinnützige – also keine kommerziellen – Zwecke
Die Umsetzung des Projekts bzw. die Tätigkeit der Organisation erfolgt in der Schweiz oder bietet einen klaren Nutzen für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
Es besteht ein erkennbarer Mehrwert für mindestens eine der lokalhelden-Kategorien (Kinder, Jugend & Familie; Kultur & Kunst; lokale und regionale Entwicklung; Musik & Gesang; Nachhaltigkeit & Ökologie; Soziales; Sport; Schule & Bildung; Tierschutz oder Veranstaltungen)
Die konkrete Ausgestaltung ist offen: Von Veranstaltungen über langfristige Initiativen bis hin zu Bauprojekten (z. B. Vereinslokalen) sind vielfältige Vorhaben möglich, sofern sie dem Gemeinwohl dienen.
Nicht zugelassene Projekte und Organisationen (exemplarisch)
Exemplarisch wird zum besseren Verständnis aufgezeigt, welche Projekte und/oder Organisationen die Plattform nicht nutzen können. Dazu zählen insbesondere Projekte und Organisationen, die eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Geografische Einschränkungen
Nicht zugelassen sind Projekte oder Organisationen, bei denen der Projektstarter bzw. die verantwortliche Organisation keinen Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz hat oder kein ausreichender Bezug zur Schweiz besteht.
Politische und religiöse Inhalte
Ausgeschlossen sind Projekte und Organisationen mit politischer oder rechtlicher Zielsetzung, insbesondere zur Finanzierung von Gerichtsverfahren oder Gesetzesinitiativen. Ebenfalls unzulässig ist das Sammeln von Geldern zur Verbreitung politischer oder religiöser Ansichten, unabhängig von Form, Kanal oder Veranstaltungsrahmen.
Persönliche Zwecke
Nicht zugelassen sind Projekte und Organisationen, die primär einem privaten oder persönlichen Zweck dienen. Dazu zählen insbesondere Finanzierungen von:
Ausbildungen oder Studien
medizinischen Behandlungen
privaten Veranstaltungen oder Reisen
Unzulässige Finanzierungsmodelle
Die Plattform unterstützt keine Finanzierungsformen mit investivem oder renditeorientiertem Charakter. Insbesondere ausgeschlossen sind:
Gründungsfinanzierungen
Crowdlending oder Crowdinvesting
der Verkauf von Anteilen (z. B. Genossenschaftsanteile oder Mitgliedschaften)
Weitere Ausschlusskriterien
Nicht zulässig sind rein kommerzielle Projekte und Organisationen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Inhalte, die gegen geltendes Schweizer Recht verstossen, Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) oder geeignet sind, die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Gefühle Dritter zu beeinträchtigen.
Diese Auflistung ist nicht abschliessend. Der Betreiber behält sich vor, Projekte und Organisationen im Einzelfall zu prüfen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von der Plattform auszuschliessen. Es besteht kein Anspruch auf die Aufschaltung eines Projekts oder einer Organisation auf der Plattform.
Was ist erlaubt?
Der Verein möchte einen Gemeinschaftsraum bauen, der die Kulturen fördern soll. Dazu benötigen sie diverses Material für den Bau und möchten noch eine Aufwandsentschädigung für Helfer (z.B. Techniker) geben.
Es soll ein Theaterstück organisiert und aufgeführt werden. Dafür werden Kostüme, Scheinwerfer und anderes Material benötigt. Um das Bühnenbild aufzubauen und die Beleuchtung zu installieren, werden zusätzlich Techniker benötigt, deren Arbeit bezahlt werden soll.
Vorgaben für die Aufschaltung
Für die Veröffentlichung von Projekten und Organisationen auf der Plattform gelten folgende Anforderungen:
Identitätsprüfung
Um Gelder sammeln zu können, ist eine Identitätsprüfung des Projektstarters bzw. der verantwortlichen Organisation erforderlich. Dabei sind – je nach Rechtsform und Konstellation – folgende Unterlagen vorzulegen:
Natürliche Personen: Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (ID, Pass, Führerausweis)
Vereine: Vereinsstatuten sowie – falls erforderlich – das letzte Sitzungsprotokoll und/oder ein Nachweis der Zeichnungsberechtigung (z. B. Vorstandsbeschluss oder Vollmacht)
Juristische Personen (z.B. Stiftungen, Personengesellschaften): aktueller Handelsregisterauszug sowie – falls erforderlich – eine Vollmacht für die handelnde Person
Interessensgemeinschaft bzw. andere Organisationsformen: Gründungsbeschluss sowie – falls erforderlich – Protokollauszüge
Der Betreiber behält sich vor, bei Bedarf weitere Nachweise zur Identitäts- oder Vertretungsprüfung anzufordern.
Transparenz
Zur Gewährleistung von Transparenz werden Projektstarter bzw. verantwortliche Personen von Organisationen auf der Plattform mit ihrem Klarnamen und einem persönlichen Foto dargestellt.
Alle Projekte sind öffentlich auf der Plattform einsehbar. Organisationsprofile werden ebenfalls öffentlich dargestellt, sofern es sich um Vereine oder Stiftungen handelt.
Einzelpersonen (Nachwuchssportler oder Künstler)
Für Einzelpersonen (Nachwuchssportler oder Künstler), die ein Projekt mit persönlichem Bezug starten möchten, gelten zusätzliche Anforderungen. Insbesondere ist ein geeigneter Nachweis der Professionalität zu erbringen (z. B. Kadermitgliedschaft, Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation).
Nicht zulässig sind Projekte, die primär der Finanzierung persönlicher Gegenstände oder Aktivitäten im Hobbybereich dienen.
Video
Für Projekte mit einem Finanzierungsziel ab CHF 5’000 ist ein Vorstellungsvideo obligatorisch. Dieses dient dazu, das Projekt sowie die dahinterstehenden Personen vorzustellen und Vertrauen bei potenziellen Unterstützerinnen und Unterstützern aufzubauen.
Für öffentliche Organisationsprofile besteht keine Videopflicht. Hier sind jedoch ein Vorschaubild sowie – sofern vorhanden – ein Vereins- bzw. Stiftungslogo zu hinterlegen.
Merci
«Mercis» sind Gegenleistungen, die Unterstützenden für ihre Spende angeboten werden. Pro Projekt müssen mindestens drei «Mercis» erfasst werden. Für öffentliche Organisationsprofile ist die Erfassung von «Mercis» nicht erforderlich.
«Mercis» sollen einen nachvollziehbaren Bezug zum Projekt oder zur Organisation haben und den Unterstützenden einen materiellen oder ideellen Mehrwert bieten.
Zulässig sind (nicht abschliessend):
Einladungen zu Veranstaltungen & exklusive Erlebnisse
Persönliche Danksagungen & Namensnennungen
Limitierte Produkte
Sponsoringleistungen
Die Verantwortung für die «Mercis» liegt beim Projektstarter. Der Betreiber behält sich vor, «Mercis» jederzeit zu prüfen sowie ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen.
Nicht zulässig sind (exemplarisch):
Gewinnspiele mit finanzieller Entschädigung
«Mercis» für Veranstaltungen, die während der Finanzierungsphase stattfinden
Beteiligungen (z. B. Aktien)
Die oben aufgeführten Anforderungen an die Aufschaltung von Projekten und Organisationen sind nicht abschliessend. Der Betreiber behält sich vor, im Einzelfall zusätzliche Anforderungen festzulegen sowie Projekte und Organisationen vor der Aufschaltung vertieft zu prüfen. Es besteht kein Anspruch auf die Aufschaltung eines Projekts oder einer Organisation auf der Plattform.
Spezialfälle
Entlöhnungen
Bei der Finanzierung von Lohn- oder Entschädigungszahlungen ist zu beachten, dass diese ausschliesslich als Mittel zum Zweck zulässig sind. Sie dürfen weder bei Projekten noch bei Organisationstätigkeiten im Zentrum stehen und müssen sich in einem marktüblichen und angemessenen Rahmen bewegen.
Beispiele zulässiger Vorhaben
Zulässig sind Lohn- und Entschädigungszahlungen insbesondere bei Projekten und Organisationstätigkeiten, bei denen der gemeinnützige Zweck im Vordergrund steht und personelle Aufwände diesem Zweck dienen. Dazu zählen beispielsweise:
Bau oder Betrieb von Gemeinschaftsräumlichkeiten durch einen Verein
Durchführung kultureller, sozialer oder gemeinnütziger Aktivitäten
Finanzierung von Materialkosten sowie angemessenen Aufwandsentschädigungen für Helfende oder Projektbeteiligte
Organisation eines Theater- oder Kulturprojekts mit Kosten für Ausstattung, Technik und beteiligte Fachpersonen
Tätigkeiten von Organisationen, bei denen notwendige personelle Ressourcen zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks eingesetzt werden
Beispiele unzulässiger Vorhaben
Nicht zulässig sind Lohn- und Entschädigungszahlungen insbesondere bei Projekten oder Organisationstätigkeiten,
bei denen primär der eigene Lohn oder interne Entschädigungen finanziert werden (z. B. zur Subventionierung eigener Dienstleistungen)
die überwiegend der Bezahlung einzelner Dienstleistender oder interner Funktionen dienen, ohne dass ein klarer und nachvollziehbarer Gemeinwohlzweck im Vordergrund steht.
Die aufgeführten Beispiele dienen der Orientierung und sind nicht abschliessend. Der Betreiber behält sich vor, Projekte und Organisationen im Einzelfall zu prüfen und entsprechend zu beurteilen.
Zahlungsabwicklung
Die Plattform wird vom Betreiber im genossenschaftlichen Sinne betrieben und steht Projektstartern, Organisationen sowie Unterstützerinnen und Unterstützern grundsätzlich kostenlos zur Verfügung. Es werden keine Gebühren oder Kommissionen auf Spenden erhoben.
Während der Laufzeit von Projekten bzw. der Finanzierungsphasen von Organisationen werden die eingegangenen Spenden eingezogen und treuhänderisch verwaltet. Nach erfolgreichem Abschluss wird die gesamte Spendensumme – abzüglich allfälliger Transaktionskosten – an den Projektstarter bzw. die verantwortliche Organisation ausbezahlt. Wird der festgelegte Mindestbetrag nicht erreicht, werden die geleisteten Beiträge an die Unterstützerinnen und Unterstützer zurückerstattet.
Gebühren
Es fallen ausschliesslich Transaktionsgebühren von Drittanbietern an, die einmalig von der Spendensumme abgezogen werden:
1.1 % für Kreditkartenzahlungen und TWINT
0.25 % für Überweisungen
Änderungen dieser Richtlinien
Der Betreiber behält sich die jederzeitige Änderung dieser Richtlinien und der weiteren Regelwerke vor. Die geänderten Richtlinien und weiteren Regelwerke werden dem Nutzer auf geeignete Weise bekannt gegeben und gelten spätestens bei der nächsten Nutzung der Plattform als akzeptiert.
Kontakt
Bei Fragen oder Unklarheiten steht das Team von lokalhelden.ch gerne zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist über info@lokalhelden.ch oder das Kontaktformular auf der Plattform möglich.