Die herausfordernden Etappen bis zur Baubewilligung
Vor knapp einer Woche wurde die erste Finanzierungsschwelle von 18'000.- Mindestertrag erreicht. Grosser Dank gilt allen zahlreichen Unterstützer:innen! Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um im zweiten Blogbeitrag exemplarisch aufzuzeigen, welche Schritte es bis zur Baubewilligung braucht. Denn auf einer zeitlichen Achse dauert die Planung um ein Vielfaches länger als der Bau selbst!
Die Vision für das Projekt GurtenTrail 2.0 besteht bei trailnet schon länger. Bereits Mitte 2010er-Jahre wurde ein Projekt entwickelt. Leider versandeten die Bemühungen. Nach einer längeren Stillstandphase wurde Anfang 2022 das Projekt durch eine neue Generation wieder aufgenommen. Als Grundlage diente das Projekt von 2016.
Ein solches Projekt bedeutet viel zeitlichen Aufwand. Als erst wurde die Linienführung überarbeitet, welche den Projektzielen (weniger Unterhalt, mehr Fahrspass) gerecht werden kann. Zentral war, die steilen Abschnitte abzuflachen sowie das Tempo-Management wesentlich zu verbessern. Mittels einer Projektskizze wurden die mehreren Grundeigentümer:innen kontaktiert und über das Vorhaben persönlich vor Ort im Wald informiert. Ihr Einverständnis ist zu Beginn die wichtigste Grundvoraussetzung, damit ein Projekt entwickelt werden kann. Im Fall des GurtenTrails gab es doch einige Linienänderungen, die wir mit den Grundeigentümer:innen und ihrer Bewirtschaftung des Waldes abstimmen mussten. Mittels Nutzungsvertrag, in dem verschiedene Aspekte wie Haftung, Betrieb oder Entschädigungen geregelt werden, wird das Vorhaben schlussendlich rechtlich gesichert.
Um die Baubewilligungsreife des Projekts zu prüfen, wurden Projektpläne, technischer Bericht und weitere Gesuchunterlagen beim Kanton Bern via eBau eingereicht (Verfahren der vollständigen Vorabklärung). Sämtliche Fachstellen und Ämter wie zum Beispiel Amt für Wald und Naturgefahren, Fachstelle Boden oder das Jagdinspektorat schreiben zum Projektvorhaben im Form eines Fach- oder Amtsberichts eine Stellungnahme, in der sie die Interessen ihres Amtes aufzeigen und auf Punkte hinweisen, die bereinigt werden müssen. Dies ist zwar ein zeitaufwändige Zusatzrunde, bringt aber für das effektive Baugesuch viel Klarheit, und auch die Aussicht, dass es seitens Kanton bewilligt werden kann. Auf Basis der Rückmeldungen wurde das Projekt bereinigt und das Baugesuch ausgearbeitet. Parallel wurden die Umweltverbände über das Projekt informiert und die Unterschriften der Grundeigentümer:innen auf dem Baugesuchformular sowie dem Baueingabeplan sowie den Nutzungsvertrag eingeholt.
Anfang Januar 2024 war es dann endlich so weit. Das Projekt wurde bei der Gemeinde Köniz eingereicht. Nebst dem Gesuch für eine Baubewilligung, mussten wir Ausnahmebewilligungen für Bauen ausserhalb der Bauzone, waldrechtliche Bewilligung sowie Gewässerschutzbewilligung beantragen. Nach einer längeren formellen Prüfung durch die Leitbehörde Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland wurde das Projekt im April bei der Gemeinde Köniz für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Alle Interessierten können die Gesuchsunterlagen einsehen und falls Einsprache-berechtigt, Einsprache erheben. Und tatsächlich gab es eine Einsprache. Im Rahmen einer Einsprachenverhandlung konnte mit der einsprechenden Partei jedoch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Aber auch das kostet wiederum Zeit (und Nerven) … Am 16. September, rund 4.5 Monate nach Ablauf der öffentlichen Auflage, wurde der Gesamtbauentscheid durch das RSTA Bern Mittelland erteilt.
Long Story Short: Planung ist voller Challenges. Wir brauchten für die Baubewilligung rund 3 Jahre. Der Bau hingegen wird knapp 3 Monate dauern und wird etwa das Zehnfache der Planung kosten. Die Planungskosten konnte der Verein selbst finanzieren und dank grossem ehrenamtlichen Engagement die Kosten tief halten. Der Bau wird durch verschiedene Geldquellen wie öffentliche Hand, Sponsoren, Gurtenbahn, trailnet sowie Crowd Funding finanziert. Wir schätzen uns glücklich, hast auch du deinen Beitrag für den GurtenTrail 2.0 geleistet. Herzlichen Dank!