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Die Stiftung Tierschutzzentrum Thurgau setzt sich im Interesse der Tiere und des Tierschutzes ein. Sie errichtet ein Tierheim für in Not geratene Tiere, vor allem der Thurgauer Tierschutzvereine. Sie betreibt und unterstützt das Tierheim. Die Stiftung betreibt Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit und setzt sich für eine artgerechte Tierhaltung ein. Der Stiftungszweck kann unter anderem erfüllt werden durch: (a) Erwerb von Land und Bau oder Umbau einer für den Zweck geeigneten Liegenschaft. (b) Betrieb des Tierheims durch eine Geschäftsführerin
oder einen Geschäftsführer und Mitarbeitende für die Tierpflege sowie Freiwillige
und ehrenamtlich Helfende. (c) Angebot von Kursen, Seminaren, Schulungen,
Führungen, Beratungen und weiteren zweckdienlichen Projekten. (d) Unterstützung
von anderen gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen mit ähnlichen Zwecken. Die
Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfe- oder kommerzielle Zwecke und
erstrebt keinen Gewinn. Der Stiftungszweck kann durch Antrag der Stifter gemäss
Art. 86a ZGB durch die zuständige Behörde geändert werden. Der geänderte Zweck
muss ebenfalls gemeinnützig sein.