Mit dem Mindestbetrag sind die Kosten für die Hallenmiete abgedeckt.
Das Geld wird zur Begleichung der, für die Durchführung des Säntiscups, anfallenden Kosten verwendet. - Ein grosser Kostenpunkt sind die Kampfrichterinnen, für die Verpflegung und eine Tagespauschale gestellt werden muss.
Ebenfalls entstehen Ausgaben für Medaillen, die Einrichtung der Technik, sowie den Transport und die Einrichtung der Teppiche (Aufwärmteppich und Wettkampfteppich, welcher speziell verklebt werden muss).
Der Säntiscup soll den Athletinnen in besonderer Erinnerung bleiben. Aus diesem Grund erhalten die rund 100 Athletinnen eine kleine Erinnerung in Form eines "Give Aways" mit auf den Heimweg.