Welche Projekte sind zugelassen?
Ökologie: Projekte, die dem Schutz der Natur dienen und die Umwelt nachhaltig entlasten.
Kinder, Jugendliche und Familien: Das Gemeinwohl mehrerer Kinder oder Familien muss im Vordergrund eines Projektes stehen.
Kunst und Kultur: Öffentliche Kulturprojekte, die aus einer Gemeinschaft von mehreren Kunstschaffenden entstehen.
Inklusion: Projekte für Menschen mit einer Beeinträchtigung, die aufgrund von verschiedenen Barrieren an der gleichberechtigten Teilnahme gesellschaftlicher Aktivitäten gehindert sind.
Forschung: Forschung, die von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden.
Gesundheit: Gemeinnützige Projekte von Vereinen oder Stiftungen, welche die physische und/oder mentale Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz aktiv fördern oder öffentlich zugänglich thematisieren. Zudem öffentliche Informationsanlässe von gemeinnützigen, nicht-kommerziellen Organisationen in Bezug auf vom BAG* anerkannten Krankheiten.
*(gemäss dem Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit)
+ Überregionalität innerhalb der Schweiz: Das Projekt muss einen Mehrwert für eine oder mehrere der sechs Kategorien der nationalen Spendengefässe schaffen. Zudem muss das Projekt einer gesamtschweizerisch tätigen Organisation oder einem Projekt zugute kommen oder zumindest einen überregionalen Nutzen haben, da sich das Einzugsgebiet über mehrere Bankregionen (Raiffeisen-Niederlassungen) und/oder Kantonsgrenzen erstreckt.
Welche Projekte sind vom Spendentopf ausgeschlossen?
Ökologie: Projekte, bei denen eine Firma begünstigt wird.
Kinder, Jugend und Familien: Sportprojekte und Dienstleistungen von Unternehmen für Familien.
Kunst und Kultur: Projekte von einzelnen Kunstschaffenden
Inklusion:Projekte, bei denen eine Einzelperson begünstigt wird.
Gesundheit und Forschung: Forschungsprojekte von Privatpersonen oder kommerziellen Unternehmen sowie Informationsveranstaltungen.
Wichtig: Raiffeisen Schweiz behält sich das Recht vor, Projekte vom Spendentopf auszuschliessen. Zudem gelten für alle Projekte die Richtlinien von lokalhelden.ch