In der Praxis werden Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Gründen bis heute nicht selbstverständlich angehört. Werden sie nicht ins Verfahren miteinbezogen, verstehen und akzeptieren sie und die sie betreuenden Erwachsenen die getroffenen Lösungen oft nicht. Die Ombudsstelle Kinderrechte will hier unterstützend einwirken.
Kinder und Jugendliche benötigen eine Anlaufstelle (Ombudsstelle) mit niederschwelligem Zugang, die ihnen verhilft, angehört zu werden und so zu ihren Rechten zu kommen. Sie soll unabhängig, kostenlos, niederschwellig und neutral für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein. Sie erteilt alters- und entwicklungsgrechte Auskünfte.
Ziel:
Alle Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, zu ihren
Rechten zu kommen.
Zielgruppe:
Kinder, Jugendliche, erwachsene Bezugspersonen
Obwohl die Schweiz 1997 die UN-Kinderrechte ratiziert hat, werden Kinder bis heute in der Praxis nicht selbstverständlich in rechtlichen- und Verwaltungsverfahren angehört. 2016 hat eine Befragung von Fachstellen des Kantons St. Gallen den Bedarf einer Ombudsstelle für Kinderrechte ausgewiesen.
Der Betrieb der Ombudsstelle wird finanziell gesichert.
unentgeltliche Beratung der Kinder/Jugendlichen und Bezugspersonen in Verfahrensfragen
Längerfristige Sicherstellung des Betriebs der Ombudsstelle
Verein Ombudsstelle Kinderrechte (omki)
Verein Kinderrechte Ostschweiz
CHF 35'942 von CHF 40'000 verteilt
Mit der Raiffeisenbank St.Gallen gemeinsam zu neuen Heldentaten!
Ab sofort unterstützt die Raiffeisenbank St.Gallen lokale Projekt-Starter mit einem Spendentopf aktiv bei der Durchführung eines Projekts auf lokalhelden.ch.
Bei jeder Spende zu Gunsten des Projekts gibt die Bank einen Betrag aus dem Spendentopf dazu – äs het, solang das het!
Wie funktionierts?
Weitere Informationen: