Mit dem Mindestbetrag werden die Kosten für die professionell erarbeitete Musik abgedeckt. Darin enthalten sind die Aufwände für die Komposition, das Einstudieren mit den Mitwirkenden, die Teilnahme des Musikers an verschiedenen Proben sowie der Live-Auftritt bei allen elf geplanten Aufführungen. Auf diesen Betrag sind wir angewiesen, damit das Projektbudget eingehalten und das Projekt wie geplant umgesetzt werden kann.
Mit einer Verdopplung auf unseren Wunschbetrag können die Hälfte der budgetierten Kosten für das Bühnenbild abdeckt werden. Wir erhalten damit die Möglichkeit, weitere technische Herausforderungen realisieren zu können – insbesondere Video-Effekte und Soundeffekte. Weiter wäre die Anschaffung von technischen Geräten möglich und die Deckung von Mietkosten.