Der Mindestbetrag von 4'800 CHF ermöglicht die Finanzierung von 30 unvergüteten Erstgesprächen.
Monatlich erreichen uns etwa 100 Anrufe von betroffenen Personen oder Angehörigen in Krisensituationen. Sobald ein Auftragsverhältnis zusatende kommt, vergütet die IV ein qualifiziertes Beratungsgespräch mit CHF 160.- Da Erstgespräche unvergütet bleiben, trägt die Stiftung die Kosten selbst. Mit 4'800 CHF können wir einen bedeutenden Teil dieses Aufwands kompensieren und die Tätigkeit unserer Fachpersonen sicherstellen.
Der Wunschbetrag von 11'200 CHF ermöglicht die Finanzierung von 70 unvergüteten Erstgesprächen.
Obwohl uns während der dreimonatigen Spendenaktion insgesamt rund 300 unvergütete Erstgespräche (ca. 100 pro Monat) erreichen, deckt der Wunschbetrag einen wichtigen Teil dieser Gespräche ab. Die Stiftung trägt derzeit die vollen Kosten. Ihre Unterstützung trägt entscheidend zur finanziellen Entlastung der Stiftung bei und gewährleistet die nachhaltige Fortführung dieses Angebots