26.06.2019 News

Aktualisierung der AGB per 1. Juli 2019

Wir haben unsere AGB angepasst. Informationen zu den Anpassungen findest du hier. Lokalhelden.ch nimmt Änderungen an den AGB vor, die am 01.07.2019 in Kraft treten. Um diese Änderungen zu akzeptieren, brauchst du weiter nichts zu tun, da die Änderungen automatisch zum 01.07.2019 wirksam werden.

Solltest du die vorgeschlagenen Änderungen nicht akzeptieren, kannst du uns jederzeit vor dem 01.07.2019 Bescheid geben und sofort und ohne Kosten dein Profil löschen. Hierfür schreib uns eine Nachricht via Kontaktformular. Beachte, dass du dein Profil nur löschen kannst, wenn du keine aktive Unterstützung hast oder kein Crowdfdunding-Projekt am Laufen hast.

Änderungen und Aktualisieren an den AGB sind hier zur besseren Nachvollziehbarkeit kursiv hervorgehoben. Rein sprachliche Anpassungen, berichtigte Rechtschreib- oder Zeichensetzungsfehler oder Änderungen im Format oder in der Darstellung sind nicht gesondert hervorgehoben.

Zweck und Geltungsbereich

Dieses Spendenportal ermöglicht (1) gemeinnützigen Vereinen, Genossenschaften, Stiftungen, Interessensgemeinschaften und anderen juristischen Personen oder Personengesellschaften sowie Privatpersonen, Projekte zu präsentieren und (2) natürlichen und juristischen Personen/Personengesellschaften, Projekte zu unterstützen. […]

Anbieter von Projekten werden «Projektstarter», nicht angemeldete Nutzer «Besucher», angemeldete Nutzer, die ihr Interesse an Projekten bekunden, „Fans“ und angemeldete Nutzer, die Projekte finanziell oder mittels Zeit- oder Materialspende unterstützen, «Unterstützer» genannt. Ausgeschlossen sind rein kommerzielle Zwecke. Die Ideenangebote müssen einen Gemeinwohlcharakter aufweisen. Die Entscheidung hierüber liegt im alleinigen Ermessen des Betreibers.

  • Projektstarter müssen vollständig handlungsfähige natürliche Personen oder juristische Personen/Personengesellschaften sein.
  • Die Umsetzung des Projektes muss entweder in der Schweiz erfolgen oder in der Schweiz wohnhaften Personen einen Nutzen stiften. 
  • Das Projekt muss einen Mehrwert für eine oder mehrere lokalhelden-Kategorien (Kinder, Jugend & Familie; Kultur & Kunst; lokale, regionale Entwicklung; Musik & Gesang; Nachhaltigkeit & Ökologie; Soziales; Sport; Veranstaltungen) bringen. Zudem muss das Projekt einen Gemeinwohlcharakter aufweisen, also die Gemeinschaft begünstigen

Pflichten der Benutzer

[…] Der Benutzer verpflichtet sich, den Betreiber von jeglicher Art von Kosten, Klagen, Schäden, Missbräuche, Verlusten oder sonstigen Forderungen freizuhalten, die durch seine Anmeldung bzw. Nutzung des Spendenportals und deren Dienstleistungen entstehen könnten. […]

Besondere Pflichten des Projekt-Starters

[…] Ist der Projektstarter eine juristische Person (z.B. Verein/Organisation) oder Personengesellschaft, handelt der registrierte Benutzer, der das Projekt auf dem Spendenportal erfasst, als «Vertreter» des Projektstarters. Projektstarter bzw. Vertreter von Projektstartern werden bei der Einreichung eines Projektes vom Betreiber kontaktiert und aufgefordert, sich entsprechend zu legitimieren.

[…]

Für die Projekt-Starter sowie die Unterstützer, welche vom „Cofunding“ profitieren, gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen. Unterstützer erhalten in den von der Bankseite definierten Grenzen pro Projekt einen maximalen Zuschuss. Das „Cofunding“ hört auf, sobald das Projekt die Finanzierungsschwelle erreicht hat. Das doppelte Einbuchen von Spendenbeträgen durch dieselbe Person mit unterschiedlichen Benutzerprofilen ist verboten und kann zum Ausschluss des Spendenportals führen. Zudem werden doppelt eingebuchte Spenden nicht durch das „Cofunding“ unterstützt und werden nachträglich korrigiert. Ausserdem muss dem Betreiber vom Projekt-Starter jederzeit gemeldet werden, sobald „Cofunding“ relevante Spenden (Spenden, welche von der Raiffeisenbank unterstützt werden) nicht von Unterstützern überwiesen wurden.

Projekte unterstützen

[…] Indem der Unterstützer ein Projekt unterstützt, stimmt er zu, dass der Projektstarter projektspezifische Neuigkeiten (wie zum Beispiel erreichte Finanzierungsziele oder Aufforderungen, um neue Unterstützer anzufragen) und Rückfragen zu dessen Spende an den Unterstützer senden darf.

Abwicklung von Kreditkartenzahlungen

[…] Wählt der Unterstützer des Projekts die Zahlungsart Kreditkarte, wird der Betrag bei Fälligkeit der Kreditkarte des Unterstützers belastet und auf ein Durchlaufkonto des Betreibers übertragen. Der Betreiber wird für den Projektstarter als Zahlungsempfänger alle bei ihm eingehenden Zahlungsbeträge entgegennehmen. […]

Verwendung der DeepL API’s

Das Spendenportal verwendet die Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Damit die Projekte in allen Landessprachen verfügbar sind, verwendet das Spendenportal die Übersetzungs-API‘s der DeepL GmbH. Projekte werden in der jeweiligen vom Projektstarter eingegebenen Sprache erfasst. Nach dessen Speicherung werden die eingegebenen Texte automatisch in den anderen Landessprachen übersetzt. Dabei handelt es sich um öffentlich sichtbare Texte sowie um Schlüsselwörter, welche für die Suche verwendet werden. Die automatisch übersetzten Texte sind sichtbar gekennzeichnet. Der Projektstarter kann auf Wunsch die übersetzten Texte überprüfen und allenfalls anpassen. Die Übersetzungs-API DeepL dient lediglich als ein Unterstützungs-Tool zugunsten des Projektstarters, welches vom Betreiber zur Verfügung gestellt wird. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Übersetzungsqualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der übersetzten Informationen aus der API. Dabei gelten die weiteren Haftungsbestimmungen vom Betreiber.


Bei Fragen zu diesen Änderungen oder zu lokalhelden.ch, kannst du gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Elodie Schwab
Team Lokalhelden

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